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Ein Beispiel gefällig? Die Angemessenheit der Kosten der Wohnung eines Arbeitslosen ist nach Gesetzeslage für jede "Bedarfsgemeinschaft" immer wieder individuell zu berechnen; jede Heizkostenabrechnung hat also eine Neuberechnung zur Folge. Wo sind die Anhaltspunkte dafür, was angemessener Wohnraum, angemessene Miete und angemessene Heizkosten sind, auf dass sie der Arbeitslose vom Staat erhalten kann? Heizkosten hängen nicht allein davon ab, wie warm es einer in seiner Wohnung haben will; sie hängen auch ab vom baulichen Zustand des Hauses und der Art der Heizung.

Wenn mit dieser Heizung Warmwasser produziert wird, werden die Kosten dafür, so will es das Gesetz, herausgerechnet und nicht bezahlt, weil Strom und Warmwasser pauschal in den 311 Euro für den Lebensunterhalt des Arbeitslosen enthalten sind. Das Gesetz macht die Sozialrichter auf diese Weise zu Rechnungsbeamten.

Wie gesagt: Schon jetzt hat die Hälfte aller Klagen Erfolg; so eine Quote gibt es in keinem anderen Rechtsgebiet. Das liegt nicht an der Großzügigkeit der Richter, sondern an den einschlägigen Paragraphen und den überforderten Behörden: Das "Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende", so der amtliche Titel des Hartz-IV-Gesetzes, ist eine gesetzgeberische Katastrophe; seit seinem Inkrafttreten 2005 wurde es fast zwei Dutzend Mal geändert. Das hat die Gesetzeslage nicht einfacher gemacht.

Arabische Gebrauchsanweisung für einen iPod

Die Hartz-IV-Bescheide sind kompliziert, noch komplizierter als Steuerbescheide. Der Adressat schaut hinein wie in eine arabische Gebrauchsanweisung für einen iPod. Er geht dann zum Anwalt (den bei Bedürftigen via Prozesskostenhilfe der Staat zahlen muss), der Anwalt versteht aber den Bescheid womöglich auch nicht und reicht daher Klage beim Sozialgericht ein, in der er behauptet: "Der Bescheid ist falsch berechnet. Die Leistungen sind zu niedrig".

Die Wahrscheinlichkeit, dass er recht hat, ist hoch. Der Anwalt braucht gar nicht in die Details zu gehen, weil die Sozialgerichte - die in der Flut der Klagen schier ertrinken - gehalten sind, die Sache von Amts wegen aufzuklären: Die Richter vernehmen also Zeugen, sie prüfen die Causa Schritt für Schritt und sie stellen dann, wie gesagt, sehr häufig fest: Die Leistungen sind wirklich zu niedrig.

Und so nährt Hartz IV nicht nur den Arbeitslosen, sondern auch dessen Anwalt. Die Verfahren laufen zu neunzig Prozent über Prozesskostenhilfe. Der Staat zahlt auf diese Weise für die Folgen seiner gesetzgeberischen Defizite: 500 Euro für den klagenden Anwalt sind es allemal. Dieses Geld wäre bei den Kindern der Arbeitslosen besser aufgehoben.

Jahr für Jahr steigen die Klagen gegen Hartz IV. Die Politik beschwichtigt: Bei neuen Gesetzen komme es am Anfang immer zu einem Anstieg der Eingangszahlen bei den Gerichten; nach der gerichtlichen Klärung der Streitfragen pendle sich das dann aber bald wieder ein.

Diese Prognose ist falsch, die Klagezahlen steigen weiter. Erstens weil das Hartz-IV-Gesetz so kompliziert ist. Zweitens weil sich die Behörden um Urteile der Sozialgerichte wenig scheren. Wenn je ein Gesetz ein gordischer Knoten war: Das Hartz-IV-Gesetz ist einer. Seit der Antike weiß man, was zu tun ist.

(SZ vom 28.01.2009/cag)

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Leserkommentare (72)



28.01.2009 17:51:20

wokkel: @geronimo, rossi1606, forest_gump

so ist es, Lob für euere Kommentare.

Es ist zum Himmel schreiend, was HartzIV bewirkt hat, = legalisierte Armut durch der Regierung " wir können es nicht mehr bezahlen??"

Was aber jetzt abgeht, ist nicht Conform der Logik des normalen handelns, Frau Schäffler hat sich verrechnet, und bekommt ohne Schwierigkeiten EINER MILLION STAATSGELDER um die Übernahme die sie sich eigentlich nicht leisten kann, abzuwickeln!

Wo lebe ich hier in Deutschland eigentlich,


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