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Neues Konzept: Das Innenministerium bereitet sich mit weitgehenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor.

Neue Pläne: Der Verfassungsschutz soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. (Foto: ddp)

Das Bundesinnenministerium bereitet sich mit weitgehenden Forderungen zur inneren Sicherheit auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor: Der Verfassungsschutz soll zahlreiche neue Kompetenzen erhalten und zur allgemeinen Sicherheitsbehörde ausgebaut werden. Dies ergibt sich aus einem Konzept, das in dem von Wolfgang Schäuble (CDU) geführten Bundesinnenministerium ausgearbeitet worden ist.

Es nennt sich "Vorbereitung Koalitionspapier", trägt das Datum 22. September und liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die Forderungen darin gehen über das CDU-Wahlprogramm hinaus. Das Papier zielt darauf ab, die Aufgaben von Verfassungsschutz und Polizei zusammenzufassen.

Der Verfassungsschutz, also der Inlandsgeheimdienst, soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Bisher darf das nur das Bundeskriminalamt. Der Verfassungsschutz soll zudem auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz; und schon dieses Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Genetischer Fingerabdruck als Standardmaßnahme

Dem Verfassungsschutz sollen schließlich Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Außerdem will der Ministeriums-Katalog den genetischen Fingerabdruck als "erkennungsdienstliche Standardmaßnahme" einführen. Bisher ist er nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Anordnung eines Richters erlaubt. Künftig würde also auch Ladendieben und Kleinbetrügern ein genetischer Fingerabdruck genommen.

Den Sicherheitsbehörden soll darüber hinaus die Infiltration im kriminellen und verfassungsfeindlichen Milieu erleichtert werden. Verdeckte Ermittler sollen, wenn sie Straftaten begehen und diese zum "szenetypischem Verhalten" gehören, nicht bestraft werden.

Damit reagiert man auf alte Forderungen der Sicherheitsbehörden, die es für notwendig halten, den eingeschleusten Ermittlern zumindest einfache Diebstähle, Betrügereien und Körperverletzungen zu erlauben; sie sollen sich so im kriminellen Milieu als "unverdächtig" beweisen können. Kritiker halten dagegen, dass der Initiationsritus für verdeckte Ermittler im Verbrechermilieu immer über einem gesetzlich erlaubten Maß liegen wird.

Mit diesem Forderungskatalog "Vorbereitung Koalitionspapier" waren den Vermerken darauf zufolge mehrere Abteilungen des Innenministeriums befasst, es wurde vom Abteilungsleiter für Öffentliche Sicherheit gebilligt. In dieser Abteilung sind von Minister Schäuble die (wegen des Trennungsgebots) früher getrennten Abteilungen P (Polizei) und V (Verfassungsschutz) zusammengefasst worden. Das Papier für die Koalitionsverhandlungen folgt dieser organisatorischen Zusammenfassung und gibt dem Verfassungsschutz Aufgaben, für die bisher nur die Polizei zuständig ist.

Bruno Kahl, der Büroleiter von Minister Schäuble, erklärte auf Anfrage, es handele sich um ein Papier, das bisher nicht zur Leitungsebene des Hauses gelangt sei. Es gehe um eine Art Wunschzettel der Referate des Ministeriums am Ende der Legislaturperiode. Das Papier sei kein Koalitionsverhandlungs-Papier, sondern ein "Ministeriums-Internum". Es sei nur im Auftrag von Referatsleitern aufgeschrieben worden, was man in der laufenden Legislaturperiode nicht geschafft habe, was also nun für die nächste Legislaturperiode noch auf dem Tisch liege.

(SZ vom 25.09.2009/aho)

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Leserkommentare (335)



25.09.2009 18:55:28

Niemens:

Am Sonntag geht es um Schwarz-Gelb oder die Große Koalition.

Daher muss man sich die Frage stellen, wer Schäubles (bzw. sein Ministerium) besser unter Kontrolle halten kann, die FDP oder die SPD?

Von der Steinmeier-SPD weiß man, dass sie es nicht kann; sie verfasste unter anderem: das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz, das Gesetz über die Internetsperren, die Otto-Kataloge, das Luftsicherheitsgesetz. Nebenbei seien auch die Überflugsrechte im Irakkrieg und der Fall Murnat Kurnaz erwähnt.

Bei der FDP käme es im Hinblick auf die Bürgerrechte zumindest auf einen Versuch an, schließlich ist sie neben der Linken die einzige Partei, die geschlossen ohne jede Gegenstimme gegen o.g. Gesetze gestimmt hat (nachzuprüfen unter abgeordnetenwatch). Zudem dürfte die ohne jeden Zweifel erhabene Frau Leutheusser-Schnarrenberger Justizministerin werden, auf deren Gewicht ich vertraue. Eine neue Justizministerin tut im Übrigen Not: keine Justizministerin hat mehr verfassungswidrige Gesetze verantwortet als Frau Zypries, da ist es doch fast ein Hohn, dass sie in den vergangenen Jahren als Richterin am BVerfG gehandelt wurde.


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