Ein Kommentar von Hans Holzhaider

Freispruch für die angeklagten Polizisten: Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh hat auch mit der Kaltschnäuzigkeit des Polizeialltags zu tun.

Ein Mann demonstriert vor dem Gericht - nach dem Urteil gab es wütende Proteste im Gerichtssaal. (Foto: dpa)

Der Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau ist ein Skandal und eine Tragödie; ein Mordfall ist er nicht. Der Staatsanwalt hat das hinreichend deutlich klargemacht: Es gibt nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme keinen vernünftigen Zweifel daran, dass der Afrikaner die Matratze, auf der er angekettet war, selbst in Brand gesetzt hat. Der Prozess war auch kein Scheinprozess und keine Alibiveranstaltung.

Das Gericht hat ihm Rahmen seiner Möglichkeiten alles getan, um die Umstände, die zum Tod Oury Jallohs führten, aufzuklären. Es gibt keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass irgendjemand den Tod des Afrikaners vorsätzlich herbeigeführt hat. Die Behauptung, Jalloh sei ermordet worden, war zu Beginn des Prozesses bestenfalls fahrlässig; sie jetzt zu wiederholen, ist infam.

Aber die trotzige Verbissenheit, mit der Menschenrechtsgruppen den Fall Jalloh zu einem Exempel für rassistische staatliche Gewaltausübung stilisieren, hat einen leider sehr realen Hintergrund. In keinem anderen deutschen Bundesland leben Menschen mit dunkler Hautfarbe so gefährlich wie in Sachsen-Anhalt. Rassistische Beleidigungen und tätliche Angriffe auf Schwarze sind in manchen Städten in Sachsen-Anhalt nahezu an der Tagesordnung, und es gibt genügend Beispiele dafür, dass die Polizei sich bei der Verfolgung der Täter keines allzu großen Eifers befleißigt.

Dunkelhäutige Asylbewerber, gerade auch in Dessau, fühlen sich von der Polizei schikaniert und drangsaliert, und bestimmt nicht in allen Fällen zu Unrecht. Andererseits ist aber auch richtig, dass die Polizei oft genug Anlass hat, sich mit Asylbewerbern aus afrikanischen Ländern zu befassen. Oury Jalloh wurde nur wenige Wochen vor seinem Tod wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt; die Tatsache, das er am Morgen seiner Festnahme schwer unter Alkohol und Drogen stand zeigt, dass er aus dieser Verurteilung keine Lehre gezogen hat.

Den Tod hat er deshalb noch lange nicht verdient, und dass man einen betrunkenen und bekifften Mann stundenlang an Händen und Füßen angekettet in einer Zelle liegen lässt, verdient nicht das Prädikat menschenwürdig, egal, ob er schwarz oder weiß ist. Als Konsequenz aus dem Tod Jallohs wurde die Gewahrsamsordnung in Sachsen-Anhalt mittlerweile geändert - Personen mit mehr als zwei Promille im Blut müssen jetzt in ein Krankenhaus gebracht werden. Ein verantwortungsvoller Arzt hätte das auch im Fall Jalloh anordnen müssen; es hätte das Leben des 23-Jährigen gerettet.

Falls Andreas S., der Dienstgruppenleiter im Dessauer Polizeirevier, freigesprochen werden sollte, hätte er das aber nur dem Umstand zu verdanken, dass Oury Jalloh eines untypisch schnellen Todes starb und deshalb wohl auch bei größerer Eile nicht zu retten gewesen wäre. Drei Jahre vor Jalloh starb schon einmal ein Mann in einer Dessauer Polizeizelle an den Folgen eines Schädelbruchs, den der Arzt - es war derselbe wie bei Jalloh - nicht erkannt hatte.

Auch damals war Andreas S. Dienstgruppenleiter, und der Hinweis eines Kollegen, mit dem Mann in der Zelle stimme etwas nicht, bewog ihn nicht dazu, persönlich nachzuschauen. Das Opfer damals war ein Weißer; man sieht daran, dass die Neigung des Polizeibeamten S., sich nur dann in Bewegung zu setzen, wenn es sich partout nicht verhindern lässt, nicht rassistisch motiviert ist. Es wäre aber sicherlich eine menschenfreundliche Maßnahme, Andreas S. künftig nicht mehr als Dienstgruppenleiter in einem Polizeirevier einzusetzen.

Den Tod Oury Jallohs jedoch ausschließlich als Folge einer Verkettung unglücklicher Umstände zu betrachten, wäre eine Verharmlosung des Falles. Denn Jalloh ist nicht nur aufgrund unglücklicher Umstände gestorben, sondern auch wegen einer gewissen institutionellen Kaltschnäuzigkeit im Polizeialltag.

(SZ vom 09.12.2008/jüsc)

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Leserkommentare (45)



09.12.2008 15:53:09

Geronimo.: Wiedergabe des Kommentars von Bimbala, zum Artikel "Beide Angeklagte freigesprochen"

In unserer Tageszeitung war der Bericht etwas ausführlicher. Das Gericht war bemüht, die Wahrheit zu finden, dies blieb jedoch ohne Erfolg, da 63 Zeugen, die meisten Polizisten gelogen oder geschwiegen haben. Der Richter war daher in seiner Begründung nicht zimperlich, er nannte dieses Urteil auch kein Urteil, sondern ein Ende des Verfahrens und er hoffe, dass er so etwas nie mehr erleben müsse. Bei den Freisprüchen berief er sich darauf, nicht irgendetwas herausgefunden zu haben. Es habe vielmehr an der Schlamperei und Unfähigkeit während der Ermittlungen gelegen und am Mauern und Lügen der Polizisten als Zeugen im Prozess. Alle Beamten die hier gelogen haben, sind eigentlich Beamte die in diesem Land nichts mehr zu suchen haben.

Also in diesem Fall kann die Justiz nichts dafür. Es liegt allein daran, dass aus falscher Kollegschaft oder auch aus Angst vor Übergriffen anderer Kollegen, hier absichtlich der wahre Sachverhalt vertuscht wurde. Ein Richter kann nicht nach Gefühl entscheiden, sondern er muss die Zeugenaussagen und die anderen Ermittlungsergebnisse (auch wenn sie falsch oder ungenügend sind) in seine Entscheidung einbeziehen.

Aber Hut ab vor dem Richter, solche bräuchte man mal öfters.

Danke Bimbala für diesen tollen Kommentar.


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