Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs ist noch unklar, wer für das Unglück verantwortlich ist. Es gab Fehler beim Bau und Warnungen, die niemand ernst nahm.
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Helfer suchen noch immer im Schutt nach Archivalien. Foto: AP
Die Kölner rühmen sich gerne ihrer besonderen, ihrer lässigen Art. Mit Verordnungen und Gesetzen nähmen sie es nicht ganz so genau, erzählen sie gerne. "Et es wie et es, et kütt wie et kütt und et hätt noch immer jot jejange", lauten die Artikel eins bis drei im "Kölschen Grundgesetz".
Am 3. März dieses Jahres trat dieses Grundgesetz außer Kraft. Das sechsgeschossige Historische Archiv stürzte ein, zwei Menschen wurden in dem Trümmer-Krater begraben. Auslöser des Unglücks soll der benachbarte U-Bahn-Bau sein - eine gewagte Konstruktion auf unsicherem Baugrund und in einer hohen Grundwasserströmung. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Baugefährdung. Noch gegen unbekannt. Haben die Stadtspitze und der Bauherr, die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), Warnungen in den Wind geschlagen?
Es gab Warnungen
Eine dieser Warnungen kam am 30. September 2008 aus Aachen vom Hochschul-Institut für "Geotechnik im Bauwesen". In der 84-seitigen Studie, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, hatten die Wissenschaftler die Gefahr eines "hydraulischen Grundbruchs" bei den Tunnel-Haltestellen des Kölner U-Bahn-Baus ins Kalkül gezogen. "Die üblichen Berechnungsverfahren" für die Statik der über 30 Meter hohen Seitenwände, der sogenannten Bauschlitzwände, werden von den Gutachtern angesichts der "außergewöhnlichen Randbedingungen" in Köln als zu ungenau verworfen. Wegen des geschichteten, instabilen Baugrunds und des starken Grundwasserdrucks hätten sich die "einfachen Näherungsverfahren als auf der unsicheren Seite liegend" erwiesen.
Derzeit ist unklar, ob die Statik der 28 Meter tiefen Baugrube am Kölner Waidmarkt, in die das Stadtarchiv hineingestürzt war, auf den von in dem Gutachten kritisierten Berechnungsmethoden basiert. Der KVB-Vorstand ließ entsprechende Anfragen der SZ unbeantwortet. Laut Gutachten war der Bauherr KVB in seiner Ausschreibung für die U-Bahn-Gewerke davon ausgegangen, dass bei den Schlitzbauwänden eine Mindestbindetiefe von zwei Metern in die tertiäre Bodenschicht "ausreichend gewesen wäre".
Mittels der als berechnungssicher geltenden Finiten Elementen Methode (FEM) seien jedoch Einbindetiefen von "sechs Metern im Tertiär" zur Absicherung gegen einen hydraulischen Grundeinbruch ermittelt worden. Durch zu geringe Einbindetiefen, heißt es in dem 84-seitigen Gutachten, könnten "Situationen entstehen, welche nicht nur wirtschaftlichen Schaden mit sich bringen, sondern unter Umständen auch Menschenleben gefährden".
Geiz ist nicht geil
Wie lax bei dem Kölner Großprojekt Sicherheitsstandards gehandhabt wurden, belegen nach Ansicht der Ingenieurkammer-Bau in Nordrhein-Westfalen bereits die Ausschreibungsmodalitäten für die Prüfingenieure. Die Leistungen seien "nur nach dem Zuschlagskriterium niedrigster Preis" vergeben worden, beklagt Kammer-Präsident Peter Dübbert. Das belegt auch die öffentliche Bekanntmachung der KVB: "Der niedrigste Preis" wird dort als einziges Zuschlagskriterium genannt. Für sechs der zwölf U-Bahn-Baulose lag die Spannbreite der Angebote immerhin zwischen 562.590 Euro und 1,421 Millionen Euro.
Der niedrigste Bieter, ein Prüfingenieur aus München, hatte den Zuschlag erhalten und dabei auch die Statik des Bauloses an der Unglücksstelle am Kölner Waidmarkt überprüft. Er könne "nicht begreifen, sagt Dübbert, dass "solch höchst sensible und sicherheitsrelevante" Arbeiten nach Billigstgeboten vergeben werden. Die Kalkulation des beauftragten Prüf-Ingenieurs sei "nach einer deutlich zu niedrigen Bauwerksklasse" erfolgt. Damit sei der Kölner-U-Bahn Bau "wie eine Doppelgarage in einem Hinterhof" bewertet worden, empört sich ein Prüfingenieur des Landes.
Das Bauministerium ist eingeschaltet
Die Ingenieurkammer-Bau in Nordrhein-Westfalen hat inzwischen auch das Düsseldorfer Bauministerium wegen der unzureichenden Sicherheitsstandards beim Kölner U-Bahn-Bau alarmiert. Die Prüfleistungen und sämtliche planerischen Tätigkeiten könnten "generell nicht in einem reinen Preiswettbewerb" vergeben werden, sagte der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Prüfingenieure, Manfred Tiedemann, der SZ. "Das ist in höchstem Maße unverantwortlich. Das Motto ’Geiz ist geil’ geht hier nicht", sagt Tiedemann, der für eine Kontrolle durch staatliche Einrichtungen plädiert. "Der Markt regelt gar nichts, Sicherheit für Leib und Leben ist nicht verhandelbar."
Nach Bekanntwerden der Erweiterung von ursprünglich vier auf insgesamt 15 Brunnen an der Unglückbaustelle sieht das Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Bau "ein eklatantes Versagen der Bauaufsicht". Aber was heißt im Fall Köln schon Bauaufsicht? Die Bauüberwachung am Unglücksort Waidmarkt liegt ohnehin bei der KVB, die Bauaufsicht dagegen eigentlich bei der Technischen Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf.
Im Planfestellungsbeschluss vom 30. April 2002 aber wurde sogleich festgelegt, dass die Aufsicht auf die Stadt Köln, in diesem Fall die KVB übertragen werde. Und die wiederum, gestand KVB-Vorstand Walter Reinarz laut Teilnehmerangaben auf der Aufsichtsratssitzung am Dienstag, hätten die Bauaufsicht ihrerseits an die ausführenden Firmen übertragen. Wer baut, beaufsichtigt sich gleich selbst. So praktisch ist das in Köln. Die KVB ließ im Übrigen eine entsprechende Recherche-Anfrage der SZ unbeantwortet.
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In diesem Artikel:
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- Köln: Stadtarchiv-Einsturz - Verschüttete Erinnerungen
- Panne um die Phantom-Mörderin - Watteweiche Erklärungen
- Nach Archiv-Einsturz in Köln - Schrammas Reißleine
- Einsturz in Köln - Schramma will nicht mehr
- Einsturz des Kölner Stadtarchivs - Noch mehr illegale Brunnen
- Kölner Stadtarchiv - Disziplinarverfahren gegen Baudezernenten











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