Justiz:Deutsche Staatsanwälte brauchen Unabhängigkeit

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Im Grundgesetz werden sie nicht einmal erwähnt: Die Staatsanwälte Deutschlands, hier Jana Wessolowski (links) und Anne Brorhilker (rechts) im Jahr 2019 im Landgericht in Bonn. (Foto: Lukas Schulze/Lukas Schulze)

Die Cum-Ex-Ermittlerin Anne Brorhilker muss feststellen: Als Beamtin wird sie von ihrem Dienstherren darin behindert, Finanzkriminalität zu bekämpfen.

Kolumne von Heribert Prantl

Warum geht diese Frau? Warum verlässt sie die Justiz, mitten im Berufsleben, unter Verlust ihrer Pensionsansprüche? Sie war Staatsanwältin mit Leib und Seele; und sie war nicht irgendeine Staatsanwältin: Sie war die Personifikation rechtsstaatlicher Entschlossenheit, sie war die Speerspitze der Cum-Ex-Ermittlungen. Sie war die Frau, die sich als Strafverfolgerin in die oberen und obersten Etagen der Gesellschaft traute. Sie war die Oberstaatsanwältin, die mit ihrer Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft Köln gegen das ganz große Geld ermittelte, sie war die Expertin, die gigantische Betrügereien aufklärte und anklagte. Seit zwölf Jahren machte sie das, couragiert, unerschrocken und mit kenntnisreicher Bravour. Anne Brorhilker hat um die "Entlassung aus dem Beamtenverhältnis" nachgesucht. Sie hat aufgegeben.

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