Interview: Christopher Keil

Drei Stufen zum Glück: Kurt Beck hofft, dass das Prüfverfahren für öffentlich-rechtliche Internetangebote Verleger und private Rundfunkanbieter beruhigt.

Kurt BeckGrossbild

Kurt Beck ist Chef der Medienkommission der Länder. (Foto: ddp)

An diesem Donnerstag wollen die Ministerpräsidenten der Länder abschließend über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages beraten, in dem es vor allem um die Onlineaktivitäten von ARD und ZDF geht. Private Medienunternehmen befürchten einen staatlich subventionierten Konkurrenten. Nach einer weiteren Rückkoppelung mit der EU-Kommission in Brüssel soll der neue Vertragstext im Dezember unterschrieben werden. Der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck, 59, ist Chef der Medienkommission der Länder.

SZ: Herr Beck, die öffentlich-rechtlichen Sender müssen demnächst sämtliche Telemedienangebote, die sie bereits verbreiten, nachträglich prüfen und genehmigen lassen durch den Drei-Stufen-Test. Das betrifft nicht nur Tagesschau.de oder die Mediatheken, sondern auch den Videotext. Sollen die deutschen Verleger beruhigt werden nach dem Motto: Es wird alles von jetzt an streng geprüft?

Kurt Beck: Ich hoffe, dass die Verleger sich beruhigen. Es ist außerdem ein Wunsch der EU-Kommission gewesen, wobei noch über den Zeitpunkt, bis wann der gesamte bisherige Bestand dem Drei-Stufen-Test unterzogen werden muss, zu reden ist. Da sind wir um ein Jahr auseinander. Die EU wünscht bis Ende 2009, wir wollen bis Ende 2010. Man schaut also erst einmal, wie aufwendig das Verfahren einer Programmzulassung ist, und bewegt sich dann terminlich aufeinander zu.

SZ: Was in diesem neuen Staatsvertrag musste in Brüssel besonders durchgekämpft werden?

Beck: Brüssel musste davon überzeugt werden, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle Verbreitungswege offenstehen. Ein breites Telemedienangebot ist jetzt möglich. Das zweite war: Brüssel wollte von uns eine sehr harte staatliche Aufsicht. Wir konnten die EU-Kommission überzeugen, dass wir in den Gremien der Rundfunkanstalten, im Drei-Stufen-Test und in der staatlichen Rechtsaufsicht ausreichende Kontrolle haben. Darüber hinaus wurden die Rechnungshöfe gestärkt in ihren Überwachungsrechten gegenüber den kommerziellen Töchtern von ARD und ZDF.

SZ: Stimmt es, dass in Brüssel die Sieben-Tage-Frist für die Mediatheken von ARD und ZDF in Frage gestellt wurden?

Beck: Die EU-Kommission möchte, dass generell alles unter den Drei-Stufen-Test gestellt wird, weil man in diesem Fall auf jede Zwischenfrist verzichten könnte. Das ist unter den Ländern noch nicht zu Ende verhandelt.

SZ: Dass klassische Fernsehangebote sieben Tage in den Mediatheken des öffentlich-rechtlichen, des staatlich subventionierten Fernsehens zu finden sind, ist doch europäischer Standard, siehe England oder Frankreich.

Beck: Da sagt die EU: England und Frankreich hätten ein anderes System. Allerdings gibt es auch Signale, diesen Punkt konstruktiv zu lösen.

Konkurrenz belebt das Geschäft

SZ: Bleibt es bei der 24-Stunden-Regel für aktuelle Sportereignisse?

Beck: Ja. Das gilt für Ereignisse wie die olympischen Spiele oder die 1. und 2. Fußballbundesliga. Ansonsten gilt die 7-Tage-Frist. Danach kann es ein kommerzielles Angebot geben, wobei es die Möglichkeit gibt, kulturell-Sporthistorisches anders zu betrachten.

SZ: ...und als nicht-sendungsbezogenes Angebot ins umfassende Sportarchiv zu stellen, über den Drei-Stufen-Test natürlich. Das ist eine große Angst kommerzieller Medienunternehmen - dass der gebührenfinanzierte Rundfunk attraktive Programme kostenlos in seine Portale bringt.

Beck: Da belebt Konkurrenz das Geschäft. Kritisch ist der Punkt, ob es sich um presseähnliche Angebote handelt. In Zweifelsfällen sollte deshalb ein von mir vorgeschlagener Schlichtungsausschuss, ein Kontaktausschuss für Telemedien, besetzt mit ARD, ZDF, dem Interessenverband privater Rundfunk-Veranstalter und dem Zeitungs- wie Zeitschriftenverband, handlungsfähig sein.

SZ: Dass Unterhaltung auch für sieben Tage in die Mediatheken darf, stieß bei der EU-Kommission nicht auf Widerstand?

Beck: Da haben wir es noch mit einer Definitionsfrage zu tun. Brüssel sagt uns: Wir haben nichts gegen Unterhaltung im digitalen Bereich der öffentlich-rechtlichen Sender. Aber es sollte eine Unterhaltungsform sein, die den Grundansprüchen öffentlich-rechtlicher Sender gerecht wird. Es sollte kein niveauloses Boulevard-Programm daraus werden. Diese Einschränkungen müssen wir noch formulieren.

SZ: Übersetzt heißt das: Soaps nicht, "Wetten, dass ...?" und Volksmusik schon?

Beck: Da wird sich eine Praxis herausbilden müssen. Mit allgemeinen Formulierungen werden wir dieses Problem der Unterscheidung nicht lösen.

SZ: Könnte der Schlichtungsausschuss eine Gremienentscheidung über die Zulassung eines neuen Angebotes von ARD oder ZDF kippen?

Beck: Ich denke, man sollte da nur auf Vermittlung gehen, und wenn das dauerhaft nicht gelingt, müsste der Rundfunkstaatsvertragsgesetzgeber überprüfen, ob man die Dinge nicht ein Stück weiter konkretisieren muss.

Unter Beobachtung

SZ: Halten Sie die Gremien - Rundfunk- und Fernsehräte - für berufen genug, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der digitalen Welt zu kontrollieren, nachdem sie es in der analogen nicht richtig geschafft hat? Die Verleger und der kommerzielle Interessenverband VPRT befürchten ein Durchwinken sämtlicher Programmvorhaben.

Beck: Das ist eine Befürchtung, die immer wieder geäußert wird, die ich mir aber so nicht zu eigen mache. Die Gremien werden mit dieser zusätzlichen Aufgabe wissen, dass, wenn sie ihr nicht gerecht würden, alle auf den Plan gerufen wären: der europäische und der deutsche Gesetzgeber. Die Gremien stehen da mit dem Drei-Stufen-Test unter Beobachtung. Ich habe ja außerdem immer darum gekämpft, dass sich die Gremien fachkundige Hilfe holen können, etwa bei der Bewertung der Marktbeeinflussung durch ein neues Angebot von ARD und ZDF. Käme es zu einem Missbrauch, müsste die Rechtsaufsicht des jeweiligen Landes tätig werden.

SZ: Im Internet dürfen ARD und ZDF nicht werben. Würde nicht ein schrittweise Abbau von Werbung im klassischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu einer alle befriedigenden Trennung der Finanzierungsquellen führen?

Beck: Dafür habe ich Sympathie. Im Moment sehe ich keine Chance, dass man die notwendigen Gebührenaufstockungen hinkriegen könnte, um auf Werbung zu verzichten. Es gibt beim Sponsoring vielfache Verpflichtungen der Auftraggeber und der Vermarkter, beispielsweise von Sportrechten, die Werbung als Bedingung haben. Außerdem müssen wir erst einmal die generelle Gebührenfindung neu regeln. Ich werde da jetzt meinen Kollegen einen Zwischenbericht vorlegen.

SZ: Welche Verfahren stehen noch zur Debatte?

Beck: Eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe sowie das modifizierte, vereinfachte jetzige Modell des Gerätebezuges. In Unionskreisen, so höre ich das, läuft es eher auf Ersteres zu. Dagegen habe ich nichts Prinzipielles, aber wir würden viele Maßstäbe verlassen, die wir bisher rechtlich abgesichert haben.

(SZ vom 23.10.2008/jb)

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Leserkommentare (2)



22.10.2008 18:06:45

Schrecksekunde: Schade

Da zahlt ganz Deutschland Milliarden für die Öffentlich Rechtlichen und dann kommen die privaten Verleger und lassen verbieten, dass man sich die Sachen auch aus einem Archiv anschauen kann.

Naja, wir leben in Zeiten, wo's auf ein paar Milliarden mehr oder weniger nicht ankommt. Wenn's den privatwirtschaftlichen Verlagen hilft, löhnt der Steuer- und Beitragszahler auch doppelt und dreifach. Soweit zumindest ist sich Wirtschaft und Politik einig.


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