Von Markus C. Schulte von Drach

Mehr als 3000 Menschen sitzen in den USA in den Todeszellen, aber nur einige Dutzend werden jedes Jahr hingerichtet. Warum werden die Urteile gerade an ihnen vollstreckt?

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Hinrichtungskammer im San Quentin Prison, Kalifornien. Wer hier landet, darüber entscheidet häufig die Willkür. (Foto: AFP)

In den USA, wo derzeit mehr als 3000 Menschen auf ihre Exekution warten, kritisieren viele Gegner der Todesstrafe, dass die Prozesse nicht angemessen und fair verlaufen und die Urteile ungerecht sind.

Tatsächlich werden überproportional viele Afroamerikaner zum Tode verurteilt: Sie machen zwar nur zwölf bis dreizehn Prozent der US-amerikanischen Bevölkerung aus, aber mehr als 40 Prozent der Häftlinge in den Todeszellen.

Bekannt ist auch, dass schwarze Angeklagte, die einen Weißen umgebracht haben, häufiger zum Tode verurteilt werden als Weiße, denen der Prozess nach einem Mord an einem Afroamerikaner gemacht wurde. Und auch Arbeiter landen mit erheblich höherer Wahrscheinlichkeit im Todestrakt als Angestellte.

Ungerechtigkeiten nach dem Urteil

Doch die Ungerechtigkeiten hören auch nach dem Urteilsspruch nicht auf, wie US-Wissenschaftler herausgefunden haben.

Schließlich werden von den Tausenden Häftlingen jedes Jahr nur einige Dutzend hingerichtet. 2007 etwa waren es 42. Doch warum mussten ausgerechnet sie sterben? Warum war ihre Hoffnung auf Begnadigung, eine Wiederaufnahme des Prozesses oder sogar eine Aufhebung des Urteils, die ja auch immer wieder vorkommt, vergeblich?

Auf den ersten Blick scheint die Auswahl der Häftlinge, die tatsächlich sterben müssen, willkürlich, sagen Stamos Karamouzis von der Regis University in Denver und Dee Wood Harper von der Loyola University in New Orleans. Aber ist sie das wirklich?

Um dies zu überprüfen, haben die Wissenschaftler eine Software auf der Grundlage eines neuronalen Netzes entwickelt.

Ihr Computerprogramm fütterten sie mit den Profilen von insgesamt 1000 zum Tode verurteilten Häftlingen, von denen die Hälfte bereits hingerichtet worden war. Charakteristika, die dabei berücksichtigt wurden, waren unter anderem das Geschlecht, die ethnische Zugehörigkeit, das Geburtsjahr, das Bildungsniveau der Gefangenen und die Zeit, die sie bereits im Gefängnis saßen.

Ausdrücklich nicht berücksichtigt wurde dagegen die Frage nach einer kompetenten Verteidigung, die vielen Kritikern zufolge über das Schicksal eines Angeklagten entscheidet.

Nachdem der Computer anhand dieser Profile "gelernt" hatte, sollte er für 300 weitere Häftlinge bestimmen, ob sie bereits hingerichtet wurden und noch im Gefängnis saßen.

Wie Karamouzis und Harper im International Journal of Law and Information Technology berichteten, gelang dies mit erstaunlich hoher Genauigkeit. Von den 142 bereits getöteten Strafgefangenen identifizierte das Programm 130 (91,5 Prozent), von den noch lebenden 158 Häftlingen sogar 147 (93 Prozent).

Gerechtigkeit in Frage gestellt

"Angesichts der Tatsache, dass kein einziger in der Studie berücksichtigter Faktor direkt mit dem Gerichtsprozess oder dem Verbrechen zu tun hatte", so das Fazit der Forscher, "führt dieses Ergebnis zu ernsthaften Fragen bezüglich der Gerechtigkeit des Justizsystems".

Inzwischen konnten die Wissenschaftler auch zwei Parameter identifizieren, die den größten Einfluss auf die Entscheidung über Leben und Tod nach dem Urteil haben: Eine wichtige Rolle spielt demnach das Geschlecht. Verurteilte Frauen werden in den USA erheblich seltener hingerichtet als Männer. Der zweite Faktor ist die Bildung beziehungsweise die Zahl der Jahre, in denen die Häftlinge die Schule besucht hatten.

"Da die wichtigsten Faktoren demnach überhaupt nichts mit der Art des Verbrechens zu tun haben, für die die Häftlinge verurteilt wurden, muss man von Willkür sprechen", sagt Karamouzis zu sueddeutsche.de.

Doch "da das neuronale Netz so erfolgreich Häftlinge unterscheiden kann, die getötet wurden oder noch leben, gibt es offenbar ein Muster. Dieses aber", betont der Wissenschaftler, "hat nichts mit ihrem Verbrechen zu tun."

Unabhängig von der moralischen Entscheidung für oder gegen die Todesstrafe überhaupt: Wenn die Vollstreckung des Urteils derzeit völlig unabhängig von der Art des Verbrechens und damit willkürlich ist, wäre es dann nicht gerecht, alle Verurteilten hinzurichten - oder gar keinen?

"Mit der Willkür wäre es dann zwar vorbei", sagt Harper. "Aber weder das eine noch das andere wird natürlich geschehen, schon weil es nach Todesurteilen zu Berufungsverfahren kommt, deren Ausgang wieder nicht vorhersehbar ist."

Darüber hinaus beginne die Willkür ja schon bei der Frage, ob ein Staatsanwalt die Todesstrafe beantragt oder nicht. Dazu kommt die Entscheidung einer Jury über Schuld oder Unschuld des Angeklagten und eine zweite, ob das abschließende Urteil Tod oder Gefängnis heißt.

"Jede dieser Entscheidungen beruht auf dem menschlichen Urteilsvermögen - und der menschlichen Schwäche", so der Kriminologe.

"Auch wenn nur etwa 1,5 Prozent der wegen Mordes zum Tode verurteilten Häftlinge in den USA hingerichtet werden - und zwar willkürlich -, dann ist das meiner Meinung nach schon ein starkes Argument gegen diese Strafe", schließt Harper.

(sueddeutsche.de/bgr)

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Leserkommentare (25)



10.07.2008 18:46:31

freier.franke: Su.-Bee

Ich bin auch so ein Verruchter u. meine, daß es bestimmte Fälle gibt, wo die Todesstrafe angewendet werden sollte - eigentlich muß!


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