Von Heribert Prantl

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Deutschland, über Europa und über seine eigene Zukunft. Ist der Vertrag von Lissabon verfassungswidrig?

Zukunft des Bundesverfassungsgericht

Schafft es sich selbst ab? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht gibt es seit 47 Jahren, fünf Monaten und neun Tagen. Womöglich geht nun seine große Zeit zu Ende, womöglich muss das Gericht akzeptieren, dass ein Teil seiner Macht an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg übergeht.

Am Dienstag um 10 Uhr beginnt eine der wichtigsten Verhandlungen in der Geschichte des Gerichts, vielleicht die wichtigste. Es geht um den EU-Vertrag von Lissabon - also darum, ob die Bundesrepublik, ohne das Volk zu fragen, mit dem Lissabon-Vertrag eine neue höhere Rechtsordnung über das Grundgesetz stellt.

Aber das ist nicht alles: Es geht zugleich um die Zukunft des Bundesverfassungsgerichts, um die Zukunft der Instanz also, die das politische und gesellschaftliche Leben in Deutschland geprägt und gestaltet hat wie kaum eine andere. Es geht darum, ob die Macht und die Herrlichkeit des Karlsruher Gerichts samt dem finalen Grundrechtsschutz, der ihm bisher anvertraut ist, weitgehend nach Luxemburg übergeht, zum Europäischen Gerichtshof.

In Karlsruhe steht also ein juristischer Großkampf an. Die umfangreichen Klageschriften, unter anderem die des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, zitieren Aufsätze derzeitiger und früherer Verfassungsrichter, die eine gehörige Skepsis gegenüber den europäischen Entwicklungen erkennen lassen.

Verstoßen einige Punkte des Lissaboner Vertragswerks gegen das Demokratiegebot des deutschen Grundgesetzes? Kann und darf es sein, dass die EU künftig selbst ihre Kompetenzen erweitert – und dass hiergegen allenfalls der Europäische Gerichtshof einschreiten kann? Dieses Gericht in Luxemburg hat bisher im Zweifel immer für die EU entschieden. Darf es sein, dass die nationalen Parlamente immer mehr und immer häufiger nur noch Vollstrecker dessen sind, was die EU ihnen vorgibt?

Der Themenkataolog, den das Bundesverfassungsgericht für die Verhandlung aufgestellt hat, zeigt: Nach Karlsruhe ist für zwei Tage lang eine Generalversammlung der verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen einberufen worden.

Wenn Karlsruhe das deutsche Zustimmungsgesetz zum EU-Reformvertrag für verfassungswidrig erklärt, dann ist dieser Reformvertrag tot, den schon 23 der 27 EU-Mitgliedsländer ratifiziert haben. Die sechs Richter und zwei Richterinnen des Zweiten Senats urteilen daher zwischen Zittern und Zagen.

Folge einer negativen Entscheidung: Der Versuch, die EU zu reformieren, wäre für lange Zeit gescheitert. Dem Gericht würde der Vorwurf gemacht, nicht nur der europäischen Idee geschadet, sondern auch verhindert zu haben, dass das Europäische Parlament mehr Rechte erhält. Andererseits aber bleibt diesem EU-Parlament das für ein Parlament entscheidende Gesetzesinitiativrecht nach wie vor vorenthalten. Dieses Parlament bleibt, auch wenn es mehr Rechte hat, ein kastriertes Parlament, das sich nur mit dem bechäftigen darf, was Ministerrat oder Kommission ihm vorlegen.

Was, so lautet die große Karlsruher Frage, bewerten die Richter also stärker: Dass es künftig mit dem Lissaboner Vertrag ein Stück mehr Demokratie in Europa gibt - oder dass es in diesem Lissabon-Europa gleichwohl noch immer viel zu wenig Demokratie gibt? Gibt sich das Gericht zufrieden mit dem dem Wenigen - oder fordert es mehr?

Schon etliche Male hat Karlsruhe bei seinen Entscheidungen zur Europäischen Integration gerufen: Bis hierher und nicht weiter! Und dann hat es doch Weiterungen zugelassen. Wenn es das diesmal auch so macht, wird die Lissabon-Entscheidung die letzte Entscheidung sein, die Karlsruhe zu Europa fällt. Dann rollt Europa über das Gericht hinweg.

Anderswo entscheidet das Volk, in Deutschland das Bundesverfassungsgericht. Womöglich entscheidet das Gericht diesmal, dass nun die Zeit dafür da ist, das Volk entscheiden zu lassen.

(sueddeutsche.de/gba)