Von Michael Barsuhn

Arnd Krüger behauptet, dass die israelischen Sportler bei den Olympischen Spielen 1972 freiwillig in den Tod gegangen seien. Nun wurde er von der eingesetzten Prüfungskomission freigesprochen.

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Die verbliebenen Mitglieder der israelischen Olympiamannschaft bei der Trauerfeier am 06.09.1972 im Münchner Olympiastadion. (Foto: dpa)

Wie die Universität Göttingen mitteilt, bleiben die von der israelischen Botschaft, dem Zentralrat der Juden in Deutschland und einer breiten Öffentlichkeit als antisemitisch empfunden Ausführungen von Professor Arnd Krüger zur Ermordung der elf Israeli beim Olympiaattentat in München 1972 ohne Folgen. Arnd Krüger, seit 1999 Direktor des Sportwissenschaftlichen Instituts der Universität Göttingen, hatte auf einer wissenschaftlichen Tagung im Juni die These aufgestellt, dass die israelischen Sportler freiwillig in den Tod gegangen seien, um, so Krüger, "der Sache Israels als ganzer zu nutzen", und eine abstruse Verbindungslinie gezogen zu einem angeblich andersartigen Körperbild, das in Israel vorherrsche.

Krüger hatte in seinem Vortrag behauptet, dass die Abtreibungsrate in Israel bis zu zehn Mal höher sei als in anderen westlichen Industrienationen, eine fatale Fehleinschätzung, wie amtliche Statistiken belegen. Eine von der Universitätsleitung vor drei Wochen eingesetzte Ombudskommission sieht die so genannten "Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis" im Fall Krüger dennoch als nicht verletzt an und verzichtet auf jede Kritik an Krüger, obwohl dieser für seine Behauptungen bis heute keine Belege präsentierte. Dabei besagt ein Senatsbeschluss der Universität Göttingen vom 14. 12. 2005, wissenschaftliches Fehlverhalten liege insbesondere dann vor, "wenn jemand in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang und grob fahrlässig oder vorsätzlich Falschangaben macht."

"Moralische Bankrotterklärung der Universität Göttingen"

Die Kommission, zusammengesetzt aus drei Wissenschaftlern der Universität Göttingen, kommt zu folgendem Urteil: "Eine antisemitische Einstellung ist weder expliziter Bestandteil der Thesenbildung, noch sind die gefundenen Thesen ohne eine antisemitische Tendenz unvertretbar. Die von Prof. Krüger vertretenen Thesen unterfallen folglich dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit (Art.5 Abs.3 S 1GG). Ein wissenschaftliches Fehlverhalten vermag die Ombudskommission nicht festzustellen."

Nach diesem überraschenden und vollständigen Freispruch durch die Ombudskommission werden auch von der Leitung der Universität Göttingen keine weiteren Schritte folgen, wie Präsident Prof. Kurt von Figura mitteilte. Vom politischen Gehalt der Äußerungen Professor Krügers habe sich das Präsidium bereits am 3. Juli distanziert. Dr. Dieter Graumann, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, nennt die Entscheidung der Universität Göttingen verantwortungslos: "Ich halte dies für eine moralische Bankrotterklärung der Universität Göttingen. Im Namen der Wissenschaftsfreiheit können zukünftig die abenteuerlichsten und bösartigsten Dinge in die Welt gesetzt werden. Ich hoffe, das aus der akademischen Welt dem heftig und laut widersprochen wird."

Marietta Fuhrmann-Koch, Pressesprecherin der Uni Göttingen, wollte dies nicht kommentieren.

(SZ vom 25.07.2008/mb)

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