Hamburg bekommt ein neues Wahlrecht, bevor das aktuelle jemals angewendet wurde. Mit ihrer absoluten Mehrheit in der Bürgerschaft hat die CDU die Reform am Mittwochabend unter Protest durchgesetzt.
SPD und die Grüne Alternative Liste (GAL) sowie die Bürgerinitiative "Mehr Demokratie!" werfen der CDU vor, mit dieser Entscheidung die Demokratie zu schwächen, und erwägen, vor das Verfassungsgericht zu ziehen.
2004 hatten sich die Hamburger per Volksentscheid ein neues Wahlrecht gegeben. Es sollte den Einfluss der Parteien über die Listen einschränken, indem jeder Wähler zehn Stimmen auf mehrere Parteien und Kandidaten verteilen oder auf einen vereinen konnte. Die Hamburger CDU hält dieses Verfahren für zu kompliziert.
Der am Mittwochabend beschlossenen Neufassung des Gesetzes zufolge soll der Wähler künftig bei den Landeslisten-Kandidaten wieder nur eine Stimme haben. Bei den Wahlkreislisten bleibt die Möglichkeit zum Panaschieren und Kumulieren zwar erhalten, wird aber erschwert.
Nach einer lautstarken Debatte stimmten in der zweiten Lesung 62 Abgeordnete für und 57 gegen das neue Gesetz. Als einziger CDU-Abgeordneter votierte Bruno Claußen mit Nein. Die Hamburger SPD und GAL hatten sich bis zuletzt gegen die Pläne der CDU gewehrt.
SPD-Fraktionsmitglied Michael Neumann sagte: "Auch wenn wir dieses Wahlrecht nicht lieben, ist es doch die Entscheidung des Volkes. Und die haben wir als gute Demokraten zu akzeptieren." Die GAL teilte nach der Debatte mit, dass sie das Gesetz prüfen lasse. Sollte der Gutachter schwere verfassungsrechtliche Bedenken äußern, würden GAL und SPD vor das Verfassungsgericht ziehen, sagten die Sprecher der beiden Fraktionen.
Die Bürgerinitiative "Mehr Demokratie!", einer der Initiatoren des volksbeschlossenen Wahlrechts, warf der CDU vor, mit dieser Entscheidung die Politikverdrossenheit zu fördern. "Die Arroganz der Macht in Hamburg bleibt unübertroffen", sagte die Sprecherin der Bürgerinitiative, Claudine Nierth.

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