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Ein Kommentar von Heribert Prantl

Es ist wohl das grundsätzlichste Grundsatzurteil, das Karlsruhe je gefällt hat - und ein "Yes, we can"-Urteil: Ja, wir können Europa bauen, aber nur, wenn wir den Willen des Volkes beachten.

Verfassungsgericht, Karlsruhe, dpaGrossbild

Die Richter haben entschieden - und damit für eine Sternstunde gesorgt. (Foto: dpa)

Das Urteil ist ein wenig amerikanisch; es ist ein "Yes, we can"-Urteil: Ja, wir können Europa bauen. Ja, wir können die europäische Integration fortsetzen. Ja, wir können Europa stark machen.

Aber wir können das nur dann, wenn wir die Grundsätze der Demokratie beachten, in deren Zentrum der Wille des Volkes steht. Das ist die Botschaft des großen Urteils aus Karlsruhe.

Es ist wohl das grundsätzlichste Grundsatzurteil, das Karlsruhe je gefällt hat. Nicht jeder, der jetzt in Brüssel jubelt, weil ja der Lissabon-Vertrag grundsätzlich genehmigt worden sei, wird auch noch in einem Jahr jubilieren - weil nämlich dieses Urteil Brüsseler Selbstherrlichkeiten beendet.

Dieses Urteil mäkelt nicht herum an Europa, es haut ihm nicht seine Defizite um die Ohren, sondern sagt, wie Europa gut weitergebaut werden kann. Es haben nicht acht Europa-Kritiker geurteilt, sondern acht europäische Demokraten.


Der Vertrag von Lissabon

Sie haben die berechtigte Kritik der Kläger verwandelt: in eine nicht ganz leicht lesbare, aber gut praktikable Handlungsanleitung für die Politik. Das Urteil nimmt den Bundestag in die Pflicht. Dieser wird die EU-Gesetze nicht mehr einfach durchwinken können. Es reicht nicht mehr, wie bisher, eine pauschale Sammelzustimmung zu einem EU-Vertrag. Der Bundestag wird sich in jedem Einzelfall mit jeder weiteren Kompetenz für Brüssel befassen müssen, die der EU-Vertrag ermöglicht. Ein eigenmächtiges Zugreifen der EU auf deutsche Zuständigkeiten wird es nicht mehr geben können. Die Ausrede "Das haben die in Brüssel gemacht" funktioniert nicht mehr.

Die Abgeordneten werden sich viel mehr als bisher mit Europa befassen müssen. Europa wird also zu einem innenpolitischen Thema. Brüssel ist nicht mehr an der Seite, sondern in der Mitte der nationalen Politik. Das heißt: Europa muss künftig ins Deutsche übersetzt werden. Die Abgeordneten müssen lernen, mit den europäischen Sternen zu hantieren. Das Urteil verlangt von ihnen, Europa nicht einfach den Bürokraten in Brüssel, dem Europäischen Rat und dem EU-Parlament zu überlassen. Das Urteil verurteilt den Bundestag zu mehr Demokratie.

 
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Diesem spektakulären, glänzenden und klugen Karlsruher Urteil gelingt die Kunst, den europäischen Integrationsprozess nicht aufzuhalten, sondern ihn - bei einem deutschen Zwischenstopp - demokratisch zu befruchten: Das Gericht verlangt ein neues Gesetz über die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat; erst dann darf der Lissabon-Vertrag ratifiziert werden. Das Parlament soll es dann aufgrund dieses neuen Gesetzes so halten, wie es nun das Gericht beim Lissabon-Vertrag gehalten hat:

Es soll EU-Gesetze anhalten, prüfen und befruchten; und es muss sein Placet geben, bevor die EU auf bestimmten Gebieten überhaupt ein Gesetz machen darf. So soll ein Dialog zwischen dem Bundestag und Brüssel in Gang kommen. Das ist zeitraubend, aber so kann es gelingen, Europa-Müdigkeit zu vertreiben. Man muss sich die Dinge so vorstellen: In Brüssel startet ein Güterzug, hat freie Fahrt; wenn er durch Deutschland fährt, gibt es Haltepunkte, an denen das Parlament zuladen kann.

Es soll nie mehr passieren, was im Bundestag bei der Abstimmung über den Europäischen Haftbefehl passiert ist - und was Abgeordnete bei der Verhandlung darüber in Karlsruhe bekannt haben: Sie hätten die Rechtsstaatswidrigkeit dieses Haftbefehls zwar erkannt, aber "wegen Europa" keine andere Wahl gehabt, als ihm zuzustimmen. Die Abgeordneten, die den EU-Haftbefehl als "Heimsuchung" (Siegfried Kauder, CDU) betrachtet und sich "normativ unfrei" (Hans-Christian Ströbele, Grüne) gefühlt hatten, baten damals die Richter, ihnen doch bitte zu helfen. Künftig werden sich die Abgeordneten selbst helfen müssen.

Details der Urteilsbegründung sind mutig. Das Gericht interpretiert den Lissabonner Vertrag um, sodass es ihn akzeptieren kann. Man muss sich das so vorstellen: Ein Bauer hat einen Stier bestellt, aber eine Kuh geliefert bekommen. Weil er die Kuh behalten will, beschreibt er sie jetzt so: Es handele sich ja jedenfalls um ein Rindvieh. Juristisch ist das natürlich etwas komplizierter. In Folge des Urteils wird es krachen, etwa im Verhältnis zwischen Karlsruhe und dem EU-Gerichtshof in Luxemburg. Solange das Grundgesetz Gültigkeit hat (abgelöst werden kann es nur durch eine Volksabstimmung), beansprucht Karlsruhe ein Letzt-Entscheidungsrecht in Kompetenz- und Verfassungsfragen. Es behält sich hier gegenüber Luxemburg das letzte Wort vor. Das kann zu spannenden Konflikten führen. Aber die sind besser als lähmende Müdigkeit.

Das Lob des Gerichts darf nicht enden ohne ein Lob derer, deren Klage das Urteil erst möglich machte. Man tut dies am besten mit Bertold Brechts Gedicht über die Entstehung des Buches Taoteking. Ein Zöllner hielt den Weisen auf und verlangte von ihm, seine Lehre aufzuschreiben: "Also rühmen wir nicht nur den Weisen, dessen Name auf dem Büchlein prangt! Denn man muss dem Weisen seine Weisheit erst entreißen. Darum sei der Zöllner auch bedankt: Er hat sie ihm abverlangt." Der Zöllner heißt in diesem Fall Peter Gauweiler. Der Außenseiter der CSU und seine Mitstreiter quer durch die politischen Lager haben der Demokratie einen Dienst getan.

(SZ vom 01.07.2009/dmo)

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Leserkommentare (66)



02.07.2009 14:29:25

Dr.Wo: Bravo! Das BVerfG verteidigt das Grundgesetz.

Deutschland hat sich in den letzten 40 Jahren von der sozialen Marktwirtschaft verabschiedet und ist unbemerkt zu einem modernen Feudalismus verkommen. Das Grundgesetz erlaubt dem Gesetzgeber eine Lösung dieses Problems, der Lissabon-Vertrag nicht. Nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG können "Schranken" des Eigentums durch Gesetz geregelt werden. Schon die gescheiterte EU-Verfassung so keine derartige Möglichkeit der Beschränkung des Eigentums vor (der Lissabon-Vertrag ist nicht wirklich besser):

"Artikel II-16 Unternehmerische Freiheit

Die unternehmerische Freiheit wird nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt.

Artikel II-17 Eigentumsrecht

(1) Jeder Mensch hat das Recht, sein rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. Die

Nutzung des Eigentums kann gesetzlich geregelt werden, soweit dies für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist.

(2) Geistiges Eigentum wird geschützt."

Ich habe große Zweifel, ob unsere Gesetzgeber das Meudalismusproblem in Deutschland eines Tages lösen werden. Ich bin mir jedoch sicher, dass es unter einer EU-Verfassung nicht gelöst werden würde.


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