Von Elmar Jung

Angela Merkel beim Edeka, Joschka Fischer in der Bäckerei: Solche und ähnlich irrelevante, jedoch juristisch strittige Schnappschüsse werden seit einem Jahr von Lesern an Bild geschickt.

Joschka FischerGrossbild

Joschka Fischer klagte 2006 gegen eine unzulässige Veröffentlichung einer Aufnahme in "Bild", die zeigte, wie er in Frankreich eine Bäckerei verlässt. Und gewann. (Foto: ddp)

Nicolaus Fest macht das irgendwie geschickt. Auftreten, Tonfall, Mimik: alles aus einem Guss. Man möchte dem Mann, der bei Deutschlands größtem Boulevardblatt Bild Mitglied der Chefredaktion und dort für Sonderaufgaben zuständig ist, alles glauben. Seine Sätze sind geschliffen, sie erwecken den Eindruck, als seien sie - einmal ausgesprochen - in alttestamentarische Gesetzestafeln gemeißelt.

Fest sagt: "Leserreporter sind eine ganz legitime Quelle." Er sitzt im Bistro des Hamburger Axel Springer Verlags und kaut auf einem Stück Steinbeißerfilet. Ein edler Fisch. Bei leichter Kost lässt es sich einfacher sorgenfreie Stimmung verbreiten.

Seit einem Jahr veröffentlicht Bild jetzt Leser-Fotos, Schnappschüsse von Laien-Paparazzi - meist zeigen sie Prominente in Privatsituationen. Und meist sind es Fotos von erschreckender Belanglosigkeit: Franz Beckenbauer mit Strohhut, Karel Gott mit Baby, Otto Waalkes mit Eis. An diesem Donnerstag war Angela Merkel in rosa Jacke beim Einkauf von Obst in einem Edeka an der Berliner Friedrichstraße zu sehen - auf Seite Zwei in Bild.

Und immer wieder Dieter Bohlen: Bohlen beim Feiern, Bohlen beim Tanken seines Ferraris, Bohlen auf Malle. Eine eigene Redaktion hat "Bild" eingerichtet. 14 Redakteure sichten Tag für Tag bis zu 2500 Bilder, die von Lesern eingeschickt werden. Nur ein Bruchteil davon schafft es ins Blatt. Handelt es sich dabei um die bundesweite Ausgabe, zahlt Bild pro Bild 500 Euro, sonst 150. "Der Leserreporter wird den Journalismus dramatisch verändern", davon ist Nicolaus Fest immer noch überzeugt.

Da macht es offenbar nichts, dass Bild vor kurzem vor dem Berliner Kammergericht eine Niederlage einstecken musste. Die Zeitung hatte 2006 ein Foto des ehemaligen Außenministers Joschka Fischer abgedruckt: wie er in Frankreich eine Bäckerei verlässt. Ein Leser hatte den fülligen "Princeton"-Dozenten mit seiner Handy-Kamera erwischt. Unzulässige Veröffentlichung, urteilte das Landgericht Berlin in erster Instanz. "Bild" legte Berufung ein, zog diese aber zurück, nachdem das Kammergericht in der mündlichen Verhandlung durchblicken ließ, dass es der Argumentation der Kollegen folge.

Im Fall eines Leser-Fotos, das den Fußballnationalspieler David Odonkor angeblich beim Urinieren auf einem Parkplatz stellte, hatte "Bild" bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. "Ich plädierte dafür, den Streit durchzufechten, weil der Widerspruch zwischen Vorbildfunktion und Verhalten offenkundig war und ein klares Berichterstattungsinteresse begründete", sagt Fest. Er habe sich damals allerdings nicht durchsetzen können.

 
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Das erste "Bild"-Leser-Foto zeigte über fünf Spalten einen Polizisten, der am Steuer seines Dienstwagens mit dem Handy telefoniert. Seither ist das Klima für Laien-Paparazzi und die mit ihnen kooperierende Presse rauer geworden. Die Allgegenwart von Leserreportern, die mit ihren Fotohandys und Digitalkameras Jagd auf Prominente machen, hat zu einer Flut von Klagen geführt.

Zuletzt gewannen der Fußballtorwart Oliver Kahn und die Freundin des in London lebenden Musikers Herbert Grönemeyer beim Bundesgerichtshof (BGH) ihre Prozesse gegen unerwünschte Fotos in Illustrierten. Diese Bilder stammten noch von professionellen Fotografen. Der BGH schloss sich dem sogenannten Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGH) vom Juni 2004 an. Der EuGH erklärte die Veröffentlichung von Fotos, die Prinzessin Caroline von Monaco mit ihren Kindern zeigten, mit dem "Recht auf Achtung der Privatsphäre" für nicht vereinbar. Ein für die Presse wegweisendes Urteil.

"Die Gerichte haben auf das massive Abschießen von Prominenten in Privatsituationen reagiert", sagt Medienanwalt Michael Nesselhauf. Inzwischen hat das Leserreporter mit dem neuen Paragraphen 201a Strafgesetzbuch auch eine strafrechtliche Einordnung bekommen. Mit Haft von bis zu einem Jahr wird dort jedem gedroht, der eine Person gegen deren Willen in der eigenen Wohnung oder einem "gegen Einblick besonders geschützten Raum" fotografiert.

Leserreporter-Fürsprecher Nicolaus Fest lässt das kalt. "Es ist doch klar, dass wir uns nicht aufs Glatteis begeben", sagt er. "Auch uns ist die Rechtsprechung bekannt."

Rechtsprechung lässt aber manchmal auch Spielraum. Wenn man sich die Leser-Fotos des vergangenen Jahres anschaut, könnte man zu der Auffassung gelangen, dass in 95 Prozent aller Fälle hinter den Aufnahmen beim besten Willen keine Nachricht zu erkennen ist. Oder eine gesellschaftliche Relevanz, wie sie die Gerichtsbarkeit für diese Art des privaten Paparazzitums eigentlich zur Bedingung macht. Oft versuchen Redakteure die Fotos dann mit einem passenden Bildtext zu legitimieren. "Einem Journalisten mit Phantasie kann da durchaus etwas einfallen. Bloße Fabuliererei genügt allerdings nicht", sagt Jurist Nesselhauf.

Fabuliererei genügt nicht

Auf Verkehrsunfälle oder Naturkatastrophen hatten es die Blattmacher ursprünglich abgesehen, als die Idee des Leserreporters entwickelt wurde. Die ersten Fotos vom Tsunami 2004 oder der Anschläge von London 2005 beispielsweise seien nicht von professionellen Journalisten, sondern von frühen Leserreportern gekommen, sagt Nicolaus Fest.

Die Zeitungen kämen heute an Fotomaterial heran, über das sie früher nicht verfügen konnten. Pionier des Mitmach-Journalismus’ in Deutschland war die Saarbrücker Zeitung. Seit Anfang 2006 fordert sie ihre Leser dazu auf, "Großbrände, Mega-Staus oder Banküberfälle" zu knipsen. Mittlerweile versucht sich auch der Stern in dieser Rubrik.

Es gibt diese Fälle, die Fest als Ideal preist und gerne zur Regel hätte, die aber dann doch nur die Ausnahme bilden: das Transrapid-Unglück im Emsland im September 2006 beispielsweise. Für Stunden war der Schnappschuss einer Leserreporterin das einzige verfügbare Bild. Die Internet-Ausgaben von Stern, Spiegel und Focus, die Nachrichtenagenturen dpa, ddp sowie die TV-Sender N24, Sat1 und RTL griffen darauf zurück.

Für diesen Fall hält sogar Medienanwalt Nesselhauf den Leserreporter für "durchaus auch wertvoll". Er weiß, dass dies sehr selten zutrifft. Der Rest ist harmlos, bestenfalls skurril. Eine Marketing-Strategie, die vor allem der Leser-Blatt-Bindung dient. Nesselhauf vermutet deshalb, dass der Leserreporter lediglich als Werbekategorie erhalten werden soll. Immerhin.

Kein Grund zur Aufregung also über die Leserreporter-Welle, die nicht nur wegen der restriktiven Rechtsprechung in jüngster Vergangenheit merklich abgeflaut ist. Ängste des Deutschen Journalistenverbandes oder des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger, der Leserreporter könnte die journalistische Glaubwürdigkeit untergraben und am Ende sogar Arbeitsplätze kosten, scheinen unbegründet zu sein.

Erst neulich drehte Medienprofi Dieter Bohlen den Spieß angeblich um. Im März schnappte er sich selbst eine Kamera, machte von sich und seiner Freundin Urlaubsfotos und schickte sie an Bild, die die Aufnahmen reflexartig veröffentlichte. Bohlen wurde selbst zum Leserreporter. Im Fernsehen erklärte er, dass er selbst bestimmen wolle, wie er rüberkomme. Bohlen wird wohl eine Bedrohung blieben: eine Bedrohung des guten Geschmacks.

(SZ v. 11./12.8.2007)

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Leserkommentare (20)



13.08.2007 13:41:54

euredudheit: @redaktion

Sitzt bei euch ein Chefübelnemer am roten Knopf oder was??? ......mfg


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