Von H. Holzhaider

Der Münchner Verteidiger Stephan Lucas steht vor Gericht, weil er in einem Drogenprozess den BGH belogen haben soll. Doch sind die Richter unvoreingenommen?

Rechtsanwalt Stephan Lucas

Streit um einen angeblichen Deal: Rechtsanwalt Stephan Lucas. (Foto: ddp)

Es könnte ein interessanter Prozess werden: ein Rechtsanwalt als Angeklagter, zwei Richter als Zeugen, und ein Gericht, das sich entscheiden muss, wem es glauben soll: den beiden Kollegen oder dem Angeklagten, der ebendiesen als Strafverteidiger ein Jahr lang das Leben schwergemacht hat.

Das ist der Vorwurf: Der Münchner Rechtsanwalt Stephan Lucas soll den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe belogen haben, um die Aufhebung eines Urteils gegen seinen Mandanten zu erreichen. Es geht um ein Gespräch, das der Anwalt während eines Drogenprozesses mit dem Vorsitzenden Richter der 3. Strafkammer am Landgericht Augsburg, Karl-Heinz Haeusler, und seinem Beisitzer Johannes Ballis geführt hat, um Möglichkeiten für eine Absprache, einen "Deal", auszuloten.

Dass dieses Gespräch stattgefunden hat, ist unstreitig; über seinen Inhalt aber gehen die Darstellungen auseinander. Rechtsanwalt Lucas sagt, die beiden Richter hätten ihm eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren in Aussicht gestellt. Die Richter Ballis und Haeusler bestreiten das.

Warum aber sollte dieser Umstand zu einem Strafverfahren gegen den Rechtsanwalt führen? Diese Frage führt tief hinein in die aktuelle Debatte über Absprachen im Strafprozess. Gerade hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zu klaren Verfahrensregeln für einen Deal führen soll. "Absprachen" sollen danach nur noch in öffentlicher Hauptverhandlung stattfinden, und sie sollen in jedem Stadium penibel dokumentiert werden.

Wäre das jetzt schon Gesetz - es hätte dem Rechtsanwalt Lucas eine Menge Ärger erspart. Sein Mandant war wegen Drogenhandels in 26 Fällen angeklagt; insgesamt sollte er rund 130 Kilo Marihuana verkauft haben. Mit einer Freiheitsstrafe von unter fünf Jahren wäre der Angeklagte gut bedient gewesen, meint Lucas.

Aber der in Aussicht gestellte Deal sei daran gescheitert, dass der Mandant zu keinem Geständnis bereit war. Also musste "streitig" verhandelt werden, und Lucas, der in der Rolle eines Staatsanwalts in einer Fernseh-Gerichtsshow eine gewisse Popularität erlangt hat, tat das in solchem Ausmaß, dass die Stimmung im Gerichtssaal außerordentlich angespannt war.

Mehr als ein Jahr lang wurde verhandelt, schließlich wurde der Angeklagte zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein hartes Urteil, wenn man bedenkt, dass von den 26 Fällen und den angeblich 130 Kilo Marihuana nur sechs Fälle mit insgesamt 25 Kilo bewiesen werden konnten.

Lesen Sie weiter, ob Stephan Lucas in Augsburg mit unvoreingenommenen Richtern rechnen kann.

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Leserkommentare (17)



09.03.2009 08:38:34

klabautermeier:

Der Verfasser dieses polemischen SZ-Artikels ("Zweifel an unvoreingenommenheit".....) hätte sich besser einmal kundig gemacht, statt unter dem Deckmantel eines Berichts einen unkritischen Pro-Lucas-Artikel zu verfassen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie in der SZ Kommentar (bzw. eigene unqualifizierte Meinung eines Journalisten) und Sachberichterstattung vermischt werden.

1. Herr Lucas hatte im Revisionsverfahren Gelegenheit, zu den dienstlichen Stellungnahmen der beiden Richter seinerseits eine Erklärung abzugeben. Diese Stellungnahmen blieben aber, wie sich der BGH. Entscheidung 1 StR 104/08, einsehbar auf der BGH-Homepage entnehmen lässt, "nicht widersprochen". D.h. Herr Lucas hat im Revisionsverfahren KEINE weitere Erklärung abgegeben und nicht behauptet, dass die Darstellung der beiden Richter falsch war.

2. Zum übrigen Verteidigerverhalten des Herrn L. aus M. enthält die BGH-Entscheidung auch noch ein paar weitere interessante Aspekte.

3. Wenn der Herr SZ_Reporter meint, dass die Zuständigkeit der vorbefassten Augsburger Richter herbeigemauschelt werden sollte, dann sollte er sich einmal kundig machen, wie der Ablauf bei Gerichten vonstatten geht, dann wüsste er, dass er blanken Unsinn schreibt. Da es ein Grundrecht auf Entscheidung durch den gessetzlichen Richter gibt, ist nach StPO und GVG grundsätzlich geregelt, welche Gerichte örtlich und sachlich zuständig sind. (Revisionsbegründung in Augsburg eingelegt, also Tatort Augsburg, also Augsburger Gerichte zuständig). An jedem Gericht gibt es für jedes Jahr im voraus einen Geschäftsverteilungsplan. Der regelt - vereinfacht - welcher RIchter für welche eingehenden Verfahren zuständig ist. Wenn also eine Anklage eingeht, auch gegen einen Herrn Lucas, dann wandert die erst einmal zu dem im Geschäftsverteilungsplan bestimmten Richter /Kammer. Wenn die feststellt, dass ein gesetzlicher Ausschlußgrund für einen Richter vorliegt oder aber ein Richter von Befangenheit ausgehen muß (vereinfacht), wird an den Vertreter /die Vertreterkammer abgegeben. Mit Mauschelei hat das entgegen dem Verschwörungstheoretikergewäsch des SZ_Autors nichts zu tun.


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