Von Rudolph Chimelli

Bilder von brutalen Strafen beschädigen den Ruf der Islamischen Republik immer wieder - nun schafft Iran die Steinigung und das Handabhacken ab.

Kaum etwas ist für den Ruf der Islamischen Republik Iran so schädlich wie die Bilder und Internet-Videos von Steinigungen. Auch die Mehrheit der Iraner lehnt diese Strafe als barbarisch ab. Jetzt hat die höchste Autorität des Landes, der geistliche Führer Ali Chamenei, vier zur Steinigung verurteilte Gefangene begnadigt, in zwei Fällen zu zehn Jahren Gefängnis, in den beiden anderen zu Prügelstrafen.

Justizsprecher Aliresa Dschamschidi gab am Dienstag bekannt, für weitere Verurteilte sei der Vollzug ausgesetzt, bis das Parlament eine Neufassung des Strafrechts verabschiedet. Im künftigen Text sei die Steinigung nicht mehr vorgesehen, sagte Dschamschidi. Auch soll Dieben nicht mehr die Hand abgehackt werden. Mehrere Verurteilte hätten um Gnade gebeten, ihre Gesuche würden geprüft.

Steinigung für Ehebruch, Inzest oder Prostitution

Der Chef der Justiz, Ayatollah Mahmud Haschemi Schahrudi, hatte schon im Jahre 2002 ein Moratorium gegen Steinigungen verfügt, nicht zuletzt unter dem Druck der EU. In mindestens drei Fällen setzten sich jedoch Richter über dieses Verbot hinweg. Zuletzt wurde im Jahr 2007 in einem Dorf bei Kaswin, 150 Kilometer westlich von Teheran, ein Mann namens Dschaafar Kiani von einem fanatischen Kadi und einer aufgeputschten Menge auf diese grausame Weise hingerichtet. Das hatte in Iran Empörung erregt. Auch die EU, ein hoher UN-Vertreter und Bürgergruppen im Ausland protestierten. Letztlich dürfte dieser Fall Auslöser für die jetzt eingeleitete Reform gewesen sein.

Bis zum Entscheid Chameneis drohte noch elf Menschen die Steinigung. Sie sitzen zum Teil seit 1996 in Haft. Unter den Verurteilten sind neun Frauen im Alter zwischen 27 und 43 Jahren, denen Ehebruch, Inzest oder Prostitution vorgeworfen wurde, sowie zwei Männer. Einer von ihnen ist ein 50-jähriger Musiklehrer, der sich an einem Schüler oder einer Schülerin vergangen haben soll.

Steinigung als Strafe für Ehebruch ist vom Koran nicht vorgesehen. Konservative Rechtslehrer behaupten hingegen, sie entspreche der Tradition des Propheten Mohammed. In den vergangenen Jahren meldeten Menschenrechts-Organisationen Steinigungen aus Afghanistan, Pakistan, dem Irak, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Jemen, Somalia, dem Sudan und Nigeria.

Viele Richter fanden die Prozedur selber abstoßend

Zahlen sind nicht bekannt. Ebenso wenig lässt sich feststellen, ob diese Hinrichtungen jeweils auf Gerichtsentscheide zurückgingen oder ob rückständige Stammesgemeinschaften damit gemäß ihren Gewohnheiten und Moralvorstellungen handelten. So kann es sein, dass Steinigung noch in weiteren Weltgegenden praktiziert wird, in denen die Rechtslage unklar ist oder aus denen kaum Nachrichten kommen.

Obwohl die Steinigung in Iran bisher als mögliche Strafe vorgesehen war, ist sie nur selten verhängt worden. Das Gesetz schreibt genau vor, wie die Prozedur abzulaufen hat: Verurteilte Männer werden bis zur Hüfte, Frauen bis zur Brust in die Erde eingegraben. Die Steine dürfen nicht so groß sein, dass sie zum sofortigen Tod führen. Viele Richter fanden die Prozedur selber abstoßend und wichen in ihren Urteilen auf andere Strafen aus. Sie konnten auch nicht überall auf ein Publikum rechnen, das zur Exekution bereit gewesen wäre.

Dass einem Dieb die Hand abgehackt wird, kommt auf der arabischen Halbinsel noch häufig vor. In Iran gelten in der Regel mildernde Umstände, wenn ein Dieb arm ist und aus Not und Hunger gestohlen hat.

(SZ vom 07.08.2008/ihe)

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Leserkommentare (14)



07.08.2008 17:52:19

magneticfields: @doktor

Nö. Ich hab entschieden was gegen den Westen, eben weil er solche Diktaturen unterstützt. Allerdings ist das nur eine notwendige, keine hinreichende Bedingung für die Entstehung von Diktaturen.

Außerdem ist es wine etwas merkwürdige Tautologie, wenn man dem Westen das vorwirft, ihm dann aber untersagt, diesen Diktaturen nicht mehr zu stützen. Das Argument entbehrt jeder Logik.


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