Ein Kommentar von Heribert Prantl

Die angebliche Verschärfung des Waffenrechts nach dem Massaker von Winnenden ist gar keine Verschärfung - dank der Waffenlobby.

Winnenden, Waffenrecht, dpaGrossbild

Nach dem Amoklauf von Winnenden stand die Republik unter Schock. Schnell wurde eine Verschärfung des Waffenrechts angekündigt. (Foto: dpa)

An dieser Stelle eine herzliche Gratulation an den Deutschen Schützenbund, an den Bund der Sportschützen, an die Verbände der Jäger, der Waffensammler und Waffenhersteller. Sie haben den Gesetzgeber nach dem Massaker von Winnenden erfolgreich vor dem bewahrt, was sie "Aktionismus" nennen. Sie haben die Regierung von einer Verschärfung des Waffenrechts abgehalten.

Sie haben durch ihr bewehrtes Engagement, durch treffsicheres Argumentieren und durchschlagende Sach- und Fachkunde erreicht, dass es keine Beschränkungen des gewohnten Schießbetriebes geben wird. Sie haben auf die fachmännische Schießausbildung hingewiesen, die junge Leute bei ihnen erhalten; sie haben das Traditionsgefühl betont, das sie verkörpern und die Freiheitsrechte, die sie vertreten, sie haben vor allem auch das Wählerpotential benannt, das sie repräsentieren. Sie haben erreicht, dass ihre Mitglieder nicht in ihren armierten Grundfreiheiten beeinträchtigt werden. Sie haben die Regierung dazu überredet, dass Sportschützen weiterhin mit großkalibrigen Waffen schießen und Jäger weiterhin in unbegrenzter Zahl Langwaffen erwerben können.

Das ist, nach dem Blutbad, das ein Jugendlicher mit der Beretta seines Vaters angerichtet hat, das ist, nach den Amokläufen in den zurückliegenden Jahren, eine beachtliche Leistung der Lobby. Die Novellierung des Waffenrechts, die nun bevorsteht, besteht darin, dass nicht mehr mit Farbpistolen aufeinander geschossen werden darf. Das ist gewiss im Sinn der Schützen- und Jägerverbände, die solches Treiben als unethischen Firlefanz und unwaidmännischen Klamauk ablehnen.

Die Verschärfung des Rechts sieht nun also so aus, dass man mit Waffen, die nicht scharf sind, nicht mehr schießen darf, sehr wohl aber ohne Restriktion mit scharfen Waffen. Die Verbände haben die Politik also davon überzeugt, dass das ganz Naheliegende ganz falsch wäre: Es wäre falsch, dafür zu sorgen, dass nicht mehr 30 Millionen, sondern nur noch drei Millionen Gewehre in deutschen Privathaushalten lagern. Es wäre falsch, sicherzustellen, dass künftig in Deutschland weniger Waffen zugelassen werden. Es wäre auch falsch, die Aufbewahrung von Waffen und Munition zu Hause zu verbieten. All diese Regelungen würden nämlich, so sagen die Verbände, ihre Mitglieder unter einen Generalverdacht stellen. Der Gesetzgeber hat das eingesehen. Das ist überraschend.

Die neueren Sicherheitsgesetze arbeiten nämlich alle mit einem Generalverdacht; alle Bürger müssen sich, zur Sicherheit, gewisse Grundrechtseingriffe gefallen lassen, auch wenn keine Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Der Gesetzgeber hat aber offenbar erkannt, dass man Schützen viel mehr Vertrauen entgegenbringen muss als normalen Bürgern. Diese Erkenntnis verdankt er dem Wirken der Verbände. Schützenvereine, die nach schöner alter Tradition "königlich privilegiert" heißen, dürfen sich nun "demokratisch privilegiert" nennen.

(SZ vom 08.05.2009/job)

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Leserkommentare (79)



15.05.2009 08:44:41

Seikilos: @Alf vom Jupiter

Ihr Name scheint Programm zu sein? Oder woher kommt es, dass sie von der Realität und dem Grundgesetz so weit entfernt sind?

Die Begründung "Der Rest der Bevölkerung braucht keine, dem muss man keine geben, dem kann man das verbieten." taugt nichts. Wenn dies ausreichen würde, würden sie sich aber umschauen, was plötzlich alles verboten wäre.

Wir leben in keiner Diktatur wo einzelne festlegen können, was wer braucht und was nicht. Grundsätzlich hat jeder Bürger das Recht, alles zu dürfen. Den Rahmen, dieses Recht einzuschränken, bildet das Grundgesetz. Solange also niemand durch die Ausübung meines Rechts in seinen Rechten beschränkt wird, darf ich es. Und selbst wenn jemand dadurch beeinträchtigt wird, ist der Gesetzgeber verpflichtet, abzuwägen. Es sind die Maßnahmen zu ergreifen, die die Beeinträchtigung des einen vermeiden und aber gleicchzeitig auch möglichst wenig mein Recht eingrenzen.

Um der Verkehrsraserei Einhalt zu gebieten, verbietet man doch auch nicht alle Autos und verweist auf den ÖPNV. Geschwindigkeitsbegrenzungen, die kontrolliert werden, sind auch eine geeignete Maßnahme, die zwar nicht 100% wirkt, aber angemessen ist.


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