Bitte geben Sie in diesem Formular das Monatsgehalt und Ihre persönlichen Berechnungsgrundlagen an. Der Gehaltsrechner weist Ihr Nettogehalt aus und gibt Ihnen einen Überblick über die entsprechenden Abzüge.

Ein Service von sueddeutsche.de in Kooperation mit hüthig jehle rehm

2010

 

 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 ja   nein 

 

 ja   nein

 

 ja   nein

 

 

14,9%

 

 

 

 ja   nein

 

 ja   nein

 

 ja   nein

 

 ja   nein

 

1 Wenn Auswahl "als 400-Euro-Job": Berechnung der Pauschalabgaben bei geringfügiger Beschäftigung in Betrieben – keine Vorlage der Lohnsteuerkarte.

2 Der Lohnsteuerfaktor wird auf Antrag vom zuständigen Finanzamt bestimmt und in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

3 Ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte schließt die Anwendung des Faktorverfahrens aus.