Von Mirjam Hauck

Der Termin stand bereits fest: Am 9. November sollte der Bundestag das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verbschieden. Doch die Abstimmung wurde vertagt.

Ursprünglich sollte der Bundestag am Freitag, den 9. November, das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verabschieden. Das Gesetz, das am 1.1. 2008 in Kraft treten soll, sieht vor, dass Diensteanbieter alle Verbindungsdaten, sei es über Telefon, Handy, E-Mail oder Internet, sechs Monate lang speichern und für Strafverfolger bereithalten müssen.

Gegen dieses Vorhaben regten sich massive Proteste von Bürgerechtlern, Journalisten und Datenschützern, die für den 6. November bundesweit zu Protesten gegen die Vorratsdatenspeicherung aufrufen.

Im Rechtsausschuss auf der Tagesordnung

Diese Bedenken haben jetzt auch den Bundestag erreicht: Die Abstimmung wurde von der Tagesordnung genommen. Das Gesetz wird am Mittwoch zunächst noch einmal im Rechtsausschuss beraten. Änderungen des Gesetzes gelten daher als wahrscheinlich.

Unter dem Tagesordnungspunkt 16 berät der Rechtsausschuss zusätzlich zum geplanten Gesetz der Bundesregierung einen Gesetzentwurf von mehreren Grünen-Abegordneten wie Jerzy Montag und Hans-Christian Ströbele. Ebenfalls beraten wird ein Antrag von Sabine Leutheuser-Schnarrenberger und anderen FDP-Abgeordneten, die Reform der Telefonüberwachung zügig umzusetzen.

Nach Angaben einer Sprecherin des Bundestags soll das Gesetz noch im November verbschiedet werden.

(sueddeutsche.de/bön)