Die Schweiz wird Teil des Schengen-Raums und verzichtet auf Personenkontrollen - die Steuerfahnder bleiben aber.
Die Deutschen haben ab sofort in Richtung Schweiz ebenso freie Fahrt wie schon seit Jahren nach Österreich oder Frankreich. Vom heutigen Freitag an tritt an der deutsch-schweizerischen Grenze das Schengen-Abkommen in Kraft. Systematische Personenkontrollen am Schlagbaum gehören damit der Vergangenheit an. Soweit die Theorie. In der Praxis gibt es diese Kontrollen an der Grenze zur Schweiz ohnehin schon seit längerem nicht mehr.
An vielen kleineren Grenzübergängen - im Behördendeutsch "Straßen mit toleriertem Verkehr" genannt - steht nicht einmal mehr ein Wachhäuschen. Das eidgenössische Grenzwachtkorps etwa hat schon bislang nur noch einen kleinen Teil der Übergänge rund um die Uhr bemannt. Das Korps führt auf Schweizer Seite sowohl die Zoll- wie die polizeiliche Kontrolle durch.
Auf deutscher Seite sieht es ähnlich aus: Auf den 190 Kilometern Grenze, für die das Hauptzollamt Singen zuständig ist, gibt es 25 Übergänge mit Grenzhäuschen. Nur an acht davon hat zuletzt noch die Bundespolizei Dienst geschoben. Sie "zieht sich jetzt ins Hinterland zurück", sagt Robert Helfrich vom Singener Hauptzollamt. An den anderen Plätzen waren die Zollbeamten schon bislang allein vor Ort.
Mehr als 500 Gramm Fleisch im Gepäck?
Die Zollkontrollen bleiben nämlich auf beiden Seiten bestehen, denn die Schweiz gehört schließlich nicht zur EU und nimmt damit nicht am freien Warenverkehr teil. Im gewerblichen Güterverkehr müssen die Transporte nach wie vor deklariert werden. Auch für Privatpersonen ist die Situation anders als an den Grenzen innerhalb der EU. Die Schweizer Grenzwächter schauen gelegentlich, ob jemand mehr als die erlaubten 500 Gramm Fleisch einführt.
Auf deutscher Seite treffen die Kontrollen nicht zuletzt potentielle Steuerflüchtlinge, denn die Regeln sind nach wie vor strenger als innerhalb der EU: Wer mehr als 10000 Euro Bargeld nach Österreich trägt, muss dies nur deklarieren, wenn der Zoll danach fragt. Bei Fahrten in die Schweiz dagegen muss man solche Summen unaufgefordert vor dem Grenzübertritt melden.
Obwohl inzwischen das Schweizer Bankgeheimnis wackelt und trotz des schlechteren Einlegerschutzes bei Schweizer Banken hat der Alpenstaat offenbar nichts von seiner Anziehungskraft auf Steuerflüchtlinge verloren. Im vergangenen Jahr jedenfalls haben die Beamten im Bereich des Hauptzollamtes Singen zehn Millionen Euro an undeklarierten Beträgen sichergestellt.
Bargeld im Airbag
In diesem Jahr liegt der Fang sehr viel höher, weil den Zöllnern ein großer Fisch ins Netz gegangen ist: Ein Reisender hatte einen Scheck über 50 Millionen Euro in der Brieftasche. Schecks und Wertpapiere aber fallen ebenso unter die Deklarationspflicht wie Bargeld.
Abgesehen von diesem Fall lägen die entdeckten Bargeld-Beträge etwa so wie im vergangenen Jahr. Die Zöllner lassen bei ihrer Suche manchmal kein Versteck aus: Bares, so Helfrich, hätten die Singener Zöllner schon in der Unterwäsche, im Baby-Sitz, eingerollt im Spazierstock oder dort gefunden, wo eigentlich der Airbag verstaut sein sollte.
Mit dem Beitritt der Schweiz zum Schengen-Gebiet wird plötzlich auch die Grenze der Eidgenossenschaft zu Liechtenstein sichtbarer: Weil das Fürstentum noch nicht zum Schengen-Raum gehört, müssen zwischen den beiden Staaten künftig Grenzkontrollen stattfinden. Allerdings geht es dabei mehr um die Optik als um tatsächliche Kontrollen.
So wurden Videokameras an den Rheinbrücken installiert, die alle Autos erfassen sollen, die von Liechtenstein in die Schweiz fahren. Aber "ein System zur Nummernschild-Erkennung gibt es nicht, und wurde von der EU auch nicht gefordert", betont Peter Walch, der Chef des Liechtensteiner Ausländeramtes.
(SZ vom 12.12.2008/liv)


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