Der Corona-Impfstoff des schwedisch-britischen Pharmaunternehmens Astra Zeneca ist nicht mehr in der EU zugelassen. Die bereits im März beschlossene Rücknahme der Marktzulassung von Vaxzevria trat am Dienstag in Kraft, wie aus einem Dokument der EU-Kommission hervorging. Astra Zeneca habe diesen Schritt "aus kommerziellen Gründen" selbst beantragt, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Der Hintergrund sei mangelnde Nachfrage. Man habe die weltweite Rücknahme wegen des "Überangebots an aktualisierten Impfstoffen" seit der Pandemie eingeleitet.
Dieses habe zu einem Rückgang der Nachfrage nach Vaxzevria geführt, das nun nicht mehr hergestellt und geliefert werde. Deshalb sei die Zulassung des Impfstoffs in Europa auf Antrag des Unternehmens zurückgezogen worden. Man sei aber "unglaublich stolz auf die Rolle, die Vaxzevria bei der Beendigung der globalen Pandemie gespielt" habe.
Medienberichten zufolge hat der Arzneimittelhersteller in Gerichtsunterlagen eingeräumt, dass der Impfstoff Nebenwirkungen wie Blutgerinnsel und eine niedrige Zahl von Blutplättchen verursacht.

Covid-Impfung:Astra Zeneca muss Daten zu seinem Covid-Impfstoff herausgeben
Ein Gericht in Bamberg hat den Pharmakonzern dazu verpflichtet, einer Frau alle Erkenntnisse mitzuteilen, die es zum Corona-Impfstoff der Firma und ihrem Krankheitsbild gibt. Die Frau hatte nach der Impfung mit "Vaxzevria" eine schwere Thrombose erlitten.
Der Antrag des Unternehmens, den Impfstoff vom Markt zu nehmen, sei am 5. März eingereicht worden, schrieb die Zeitung Telegraph, die zuerst über die Entwicklung berichtet hatte. Astra Zeneca hatte im vergangenen Jahr eine Reihe von Übernahmen in den Bereichen Respiratorisches Synzytialvirus (RSV) und Medikamente gegen Fettleibigkeit (Adipositas) getätigt, nachdem sich das Wachstum aufgrund des Rückgangs der Verkäufe von Corona-Impfstoffen verlangsamt hatte.
In einer Mitteilung der EU-Kommission hieß es, es sei nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen die Rücknahme der Marktzulassung von Arzneimitteln oder Impfstoffen aus kommerziellen Gründen beantragen. Man könne bestätigen, "dass die Entscheidung nicht auf Zweifeln an Sicherheit oder Wirksamkeit des Impfstoffes beruht", so die Mitteilung weiter.