Kommunalwahl 2020:Die komplizierteste Wahl Bayerns steht an

Stimmzettel bei der Stadtratswahl in München 2014

Bei keiner Wahl sind die Stimmzettel größer als bei den Kommunalwahlen in Bayern - im Bild die Stadtratswahl 2014 in München.

(Foto: Catherina Hess)
  • Am 15. März 2020 finden in Bayern Kommunalwahlen statt - in allen 2056 Gemeinden und Städten sowie den 71 Landkreisen.
  • Jeder Wähler bekommt bis zu vier Stimmzettel, das Wahlsystem ist kompliziert.
  • Besonders spannend werden die Wahlen in München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg.
  • Auch in den Landkreisen des stark wachsenden Großraums München stehen interessante Entscheidungen an. News lesen Sie in den Liveblogs zum Landkreis München, Landkreis Dachau, Landkreis Ebersberg, Landkreis Fürstenfeldbruck, Landkreis Freising.

Von Kassian Stroh

Bis zu vier Stimmzettel, manchmal Hunderte Kandidaten, ein reichlich komplexes Verfahren - die Kommunalwahl in Bayern ist etwas Besonderes. Alle sechs Jahre werden in Bayerns Gemeinden, Städten und Landkreisen die politischen Vertreter bestimmt.

Die Kommunalwahl findet am 15. März 2020, einem Sonntag, statt. Wenn irgendwo eine Stichwahl fällig wird, so ist diese zwei Wochen später, also am 29. März 2020. Die Wahllokale sind überall von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Der Termin der Kommunalwahl ist bayernweit einheitlich. Abgewichen wird davon nur, wenn ein Bürgermeister oder Landrat vorzeitig zurücktritt oder stirbt, wenn also eine Neuwahl fällig wird.

Was müssen Wähler bezüglich des Coronavirus beachten?

Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind bei dem Gang zur Wahlurne nicht nötig, dennoch ist es geboten, sich an die üblichen Regeln zu halten: Händewaschen, richtig Niesen und Husten, sowie einen angemessenen Abstand einhalten. Das Innenministerium hat außerdem Hygienetipps an alle Gemeinden gegeben. Wer eine Infektion fürchtet, kann zur Wahl auch seinen eigene Stift mitbringen.

Was wird bei der Kommunalwahl gewählt?

In den meisten Gemeinden in Bayern gibt es gleich vier Stimmzettel: Bestimmt werden dort ein (Ober-)Bürgermeister, ein Landrat, die Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder sowie die Kreisräte. (Das gilt natürlich auch für Frauen, also etwa für Bürgermeisterinnen und Landrätinnen - der besseren Lesbarkeit wegen wird in diesem Text nur die männliche Form verwendet.) In den 25 kreisfreien Städten Bayerns entfällt die Kreistags- und die Landratswahl; und nur in München werden zusätzlich Bezirksausschüsse gewählt.

Gemeinderat/Stadtrat: In Bayern gibt es 2056 Gemeinden, Märkte und Städte. Und in jeder gibt es einen Gemeinderat; in den Märkten heißt er Marktgemeinderat, in den Städten Stadtrat. Ein Gemeinde- oder Stadtrat ist je nach Einwohnerzahl zwischen acht und 80 Personen groß. Die Räte entscheiden in allen Fragen, für die die Gemeinde zuständig ist - also zum Beispiel, ob ein Kindergarten gebaut oder eine Straße ausgebessert wird. Und sie kontrollieren die Arbeit der Verwaltung.

(Ober-)Bürgermeister: An der Spitze der Verwaltung einer Gemeinde steht der Erste Bürgermeister, der in größeren Städten Oberbürgermeister heißt. Er wird direkt von den Bürgern gewählt und leitet auch den Gemeinde- bzw. Stadtrat. Er ist in der Regel hauptamtlich beschäftigt, bekommt also ein Beamtengehalt. Nur in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern ist der Posten in der Regel ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird; aber auch hier kann der Gemeinderat beschließen, dass es einen hauptamtlichen Bürgermeister gibt. Die beiden Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters werden vom Gemeinde-/Stadtrat gewählt.

Kreistag: In allen 71 bayerischen Landkreisen gibt es einen Kreistag, der analog zum Gemeinderat die Dinge entscheidet, für die der Landkreis zuständig ist - die Müllgebühren ebenso wie die Sanierung einer Realschule. Er besteht aus 60 Kreisräten, in Landkreisen mit mehr als 150.000 Einwohnern sind es 70 Kreisräte, in kleinen Landkreisen nur 50 - das gilt für Kronach und Lichtenfels sowie von 2020 an auch für Wunsiedel und Tirschenreuth. Geleitet wird der Kreistag vom Landrat.

Landrat: Der Landrat ist zugleich der Chef des Landratsamtes, also der Verwaltung. Er wird von den Landkreisbürgern direkt gewählt, wie alle anderen kommunalen Mandatsträger für sechs Jahre. Er hat einen Stellvertreter, der aber nicht von den Bürgern, sondern vom Kreistag gewählt wird.

Insgesamt werden bei der Wahl am 15. März 2020 in Bayern knapp 40 000 kommunale Mandatsträger bestimmt. In einem Kreistag, Gemeinde- oder Stadtrat zu sitzen, ist ein Ehrenamt, für das üblicherweise eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Wie funktioniert die Kommunalwahl (Auszählung, Sitzverteilung, Stichwahl)?

Die Kommunalwahlen sind die kompliziertesten Wahlen, die es in Bayern gibt. Verhältnismäßig einfach ist noch die Wahl der (Ober-)Bürgermeister und Landräte: Hier treten verschiedene Personen an, jeder Wähler hat eine Stimme - und wer am Ende am meisten bekommt, ist gewählt. Bekommt kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller Stimmen, so gibt es zwischen den beiden bestplatzierten zwei Wochen später eine Stichwahl. In den extrem seltenen Fällen von Stimmengleichheit wird gelost.

Eine Besonderheit: Tritt nur ein Kandidat an, kann man diesen wählen oder handschriftlich einen anderen Namen auf dem Stimmzettel eintragen - wie zuletzt im schwäbischen Stetten geschehen. Und wenn, was in kleinen Orten manchmal vorkommt, gar kein Kandidat antritt, muss der Wähler den Namen einer wählbaren Person eintragen. Dann gewinnt diejenige mit den meisten Stimmen.

Bei der Wahl der Gemeinderäte und Kreistage hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. Üblicherweise treten mehrere Parteien oder Wählergruppen mit je einer Liste an. Ein Wähler kann nun einfach eine Liste ankreuzen, dann gehen alle seine Stimmen an diese Partei oder Wählergruppe. Er darf aber auch Kandidaten mehrerer Listen ankreuzen - das nennt man Panaschieren. Und er darf einzelnen Kandidaten mehrere Stimmen geben, nämlich bis zu drei - das nennt man Häufeln oder Kumulieren.

Bei der Auszählung werden die Stimmen für alle Kandidaten einer Liste zusammengezählt. Danach entscheidet sich, welche Liste wie viele Sitze im neuen Gemeinderat oder Kreistag besetzen darf (und zwar neuerdings nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguё/Schepers, da andere Rechenmethoden größere Parteien oft leicht bevorzugten). Die Mandate bekommen diejenigen Kandidaten dieser Liste mit den besten Einzelergebnissen - also nicht unbedingt in der Reihenfolge, wie sie auf dem Wahlzettel stehen. Denn da die Wähler einzelnen Kandidaten mehrere Stimmen geben können, rücken bekannte und beliebte auf ihrer Liste oft nach vorne, sie werden "nach vorne gehäufelt".

Anders als bei der Landtags- oder Bundestagswahl gibt es bei den Kommunalwahlen keine Fünf-Prozent-Hürde, es ist also auch für kleine Parteien oder Wählergruppen leichter möglich, einen Sitz zu bekommen. (Wählergruppen sind bei den bayerischen Kommunalwahlen übrigens weit verbreitet; das sind oft nur lose Zusammenschlüsse von Bürgern, die dann Namen tragen wie "Bürger für XY-hausen".)

Wie fülle ich den Wahlzettel richtig aus und wie wird der Stimmzettel ungültig?

Nehmen wir als Beispiel den fiktiven Ort Sillertshausen, wo acht Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Jeder Wähler hier hat also acht Stimmen.

Er kann nun einfach eine Liste ankreuzen (A), dann bekommt jeder Kandidat der Freien Bürger Sillertshausen eine Stimme, die Liste insgesamt also acht Stimmen. (Das ist nachher entscheidend für die Sitzverteilung im Gemeinderat.)

Findet der Wähler die Kandidatin Martina Kunerl besonders gut, dann kann er ihr bis zu drei Stimmen geben, also häufeln (B); die übrigen fünf Stimmen werden dann an fünf weitere Kandidaten der Freien Bürger vergeben, und zwar von oben nach unten. Insgesamt bekommt die Liste auch hier acht Stimmen.

Will der Wähler verhindern, dass Matthias Falkenberg eine Stimme bekommt, auch wenn er seine Liste der Freien Bürger ankreuzt, so muss er diesen Kandidaten streichen (C).

Findet der Wähler zwar grundsätzlich die Freien Bürger gut, aber auch den Kandidaten Anton Dießl von der Unabhängigen Bürgerliste, so kann er panaschieren (D), also Kandidaten von unterschiedlichen Listen Stimmen geben. Und zwar jeweils eine, zwei oder drei - dazu schreibt er die entsprechende Ziffer vor den Namen (ein Kreuz vor dem Namen gilt als 1).

Was der Wähler nicht machen darf: einem Kandidaten mehr als drei Stimmen geben (E). In diesem Fall steht der Kandidat Franz Huber zweimal auf dem Stimmzettel, der Wähler hat ihm sechs Stimmen gegeben. Das ist nicht erlaubt, macht den Stimmzettel aber noch nicht ungültig, denn dem Kandidaten Huber werden beim Auszählen einfach nur drei Stimmen zugerechnet. Personen werden auf Listen dann mehrfach aufgeführt, wenn sich nicht genügend Kandidaten für alle Plätze finden (in diesem Fall sind es bei der Unabhängigen Bürgerliste nur sechs). So vermeidet die jeweilige Partei oder Wählergruppierung, dass sie im Falle von Listenkreuzen quasi Stimmen verschenkt.

Was der Wähler nicht machen darf: irgendetwas auf den Zettel schreiben (F). Kommentare, Beleidigungen oder Zeichnungen machen den Stimmzettel als ganzen ungültig.

Was der Wähler nicht machen darf: zu viele Stimmen vergeben. Vergibt man (ganz egal ob innerhalb einer Liste oder für Kandidaten verschiedener Listen) mehr Stimmen als erlaubt (in unserem Beispiel also mehr als acht Stimmen), so wird der Stimmzettel als ganzer ungültig.

Was der Wähler nicht machen darf: einen leeren Stimmzettel abgeben. Dieser Zettel ist ebenfalls ungültig.

Tipp: Wer beim Wählen merkt, dass er sich vertan oder verrechnet hat, kann sich im Wahllokal einen neuen Stimmzettel geben lassen.

Wer ist bei der Kommunalwahl in Bayern stimmberechtigt? Und wer darf kandidieren?

Bei der Kommunalwahl dürfen nicht nur Deutsche wählen, sondern alle Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der EU. Wähler müssen am Wahlsonntag 18 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Monaten ihren "Lebensschwerpunkt" (das ist üblicherweise der Hauptwohnsitz) in der jeweiligen Gemeinde haben. Nicht wählen darf, wer zum Beispiel durch ein Gerichtsurteil sein Wahlrecht verloren hat.

Die Gemeinden verschicken bis zum 23. Februar 2020 an jeden Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Wer diese nicht bekommt, aber der Meinung ist, dass er wählen darf, sollte rasch bei seiner Gemeinde nachfragen.

Als Kreisrat oder Gemeinderat darf jeder EU-Bürger kandidieren, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit drei oder mehr Monaten in der jeweiligen Kommune wohnt. Nicht wählbar ist, wer sein Wahlrecht verloren hat oder im Gefängnis sitzt.

Dasselbe gilt für die hauptamtlichen Kommunalpolitiker, also zum Beispiel für die Landräte und die meisten Bürgermeister. Bei ihnen kommt allerdings noch eine wichtige und umstrittene Einschränkung hinzu: Sie dürfen an ihrem ersten Amtstag (das ist üblicherweise der 1. Mai 2020) noch keine 67 Jahre alt sein.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Mit der Wahlbenachrichtigung verschickt die Stadt oder Gemeinde auch ein Formular, um Briefwahlunterlagen zu beantragen. (Bei manchen kann man diese auch übers Internet bekommen.) Einen besonderen Grund muss man dafür nicht angeben.

Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein muss bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag (15. März 2020) im Wahlamt angekommen sein - per Post oder persönlich eingeworfen.

Kommunalwahl 2020: Der Anteil der Briefwähler steigt in Bayern kontinuierlich an.

Der Anteil der Briefwähler steigt in Bayern kontinuierlich an.

(Foto: Stephan Rumpf)

Welche Wahlrechtsänderungen hat es seit 2014 gegeben?

Im Februar 2018 hat der Landtag das Kommunalwahlrecht in einigen Punkten neu geregelt. Ein Kernpunkt ist das neue Verfahren zur Verteilung der Sitze: Es erfolgt jetzt nach der Berechnung der sogenannten Sainte-Laguё/Schepers-Methode, die allgemein als die gerechteste gilt und kleine Parteien nicht benachteiligt. Zugleich schaffte der Landtag eine Besonderheit des Wahlrechts ab: die Möglichkeit, dass mehrere Listen vor der Wahl eine sogenannte Listenverbindung eingehen. Damit wurden sie bei der Auszählung und Sitzvergabe so behandelt, als bildeten sie gemeinsam eine Liste; in manchen Fällen bekamen sie auf diese Weise gemeinsam mehr Sitze, als ihnen jeweils einzeln zugestanden wären. Das geht von 2020 an nicht mehr.

Annahme der Wahl: Wer gewählt wird, muss diese Wahl künftig nicht mehr eigens annehmen; wer zu einer Wahl antritt, erklärt damit auch automatisch, dass er im Erfolgsfall das Amt auch antritt. Bislang musste er das innerhalb einer kurzen Frist nach der Wahl explizit erklären. Auslöser der Neuregelung war der Fall des Landrats von Pfaffenhofen, Martin Wolf (CSU). Er war 2017 wiedergewählt worden, hatte kurz davor aber einen schweren Motorradunfall. In dessen Folge litt er an einer Gedächtnisstörung und war drei Wochen lang nicht in der Lage, seine Wahl formell anzunehmen.

Altersgrenze: Von 2020 an gilt eine neue Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte: Sie dürfen beim Amtsantritt noch keine 67 Jahre alt sein. Zuvor lag die Grenze bei 65 Jahren.

Mehrere Listen einer Partei: Gegen den Widerstand der Opposition hat die CSU im Wahlgesetz festgeschrieben, dass aus einer Partei heraus auch mehrere Listen zur Wahl stehen können. Das war bisher nicht möglich. Es gab aber in den vergangenen 30 Jahren immer wieder Fälle, dass in Kommunen zum Beispiel eine "Junge Liste" antrat, die bei näherem Hinsehen vor allem aus Mitgliedern der Jungen Union bestand, der Jugendorganisation der CSU. Ob das im jeweiligen Fall zulässig war, beschäftigte dann mehrfach die Gerichte bis hinauf zum Verfassungsgerichtshof. Von 2020 an liegen die Hürden deutlich niedriger, die Opposition wirft der CSU vor, "Tarnlisten" aufstellen zu wollen.

Was ist von der Kommunalwahl in den großen bayerischen Städten zu erwarten?

Der 15. März 2020 wird ein besonderer Wahltag sein: Während bei den Kommunalwahlen üblicherweise etwa ein Drittel der Städte und Gemeinden einen neuen Bürgermeister bekommt, dürften es diesmal die Hälfte, wenn nicht sogar zwei Drittel sein, schätzt der Bayerische Gemeindetag. Und besonders spannend dürften die Wahlen in den vier größten bayerischen Städten werden: In München zeichnet sich ein Dreikampf ab, in Nürnberg und Augsburg treten die Amtsinhaber nicht mehr an - und die Wahl in Regensburg steht ganz im Zeichen der Korruptionsaffäre um den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD).

München: Abgesehen von einer sechsjährigen Ausnahme wird München seit 1948 von einem SPD-Oberbürgermeister regiert. Dieter Reiter (SPD), seit 2014 im Amt, tritt erneut an - und Amtsinhaber haben bei Kommunalwahlen generell bessere Chancen als ihre (meist unbekannteren) Herausforderer. Doch Reiter hat diesmal zwei starke Gegenkandidatinnen: Kristina Frank (CSU) und Katrin Habenschaden (Grüne). Spannend wird es auch im Stadtrat: Dort wurde die CSU 2014 erstmals stärker als die SPD, die bei der jüngsten Landtags- und Bundestagswahl zudem von den Grünen überholt wurde. Und bei der Europawahl im Mai 2019 wurden die Grünen sogar die stärkste Kraft in München.

Nürnberg: Zuletzt war der bisherige Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD) unangefochten - er bekam 2014 im ersten Wahlgang mehr als zwei Drittel der Stimmen. Doch diesmal tritt Maly nicht mehr für eine vierte Amtszeit an. Die Sozialdemokraten haben als ihren Kandidaten den Nürnberger SPD-Vorsitzenden Thorsten Brehm nominiert, die CSU Marcus König, ihren Fraktionschef im Stadtrat, und die Grünen die Landtagsabgeordnete Verena Osgyan.

Augsburg: Auch in Augsburg hört der amtierende Oberbürgermeister auf: Kurt Gribl (CSU), der seit 2008 die Stadt regiert. Um seine Nachfolge bewerben sich unter anderem seine bisherige Stellvertreterin Eva Weber (CSU), der städtische Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD) und Martina Wild, die Fraktionschefin der Grünen im Augsburger Stadtrat.

Regensburg: Im Zuge der Korruptionsvorwürfe gegen ihn ist Regensburgs Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (früher SPD) seit Januar 2017 vorläufig suspendiert. Die Geschäfte führt seitdem seine Stellvertreterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD), die bei der Wahl 2020 nun auch offiziell Oberbürgermeisterin werden will. Die CSU hat als Kandidatin die Bundestagsabgeordnete Astrid Freudenstein nominiert. Aber auch Wolbergs will es erneut wissen, auch wenn er im Juli 2019 wegen Vorteilsannahme verurteilt wurde und derzeit ein Prozess wegen Bestechlichkeit gegen ihn läuft. Aus der SPD ist er ausgetreten, er tritt für den von ihm gegründeten Wählerverein "Brücke" an.

Warum werden in München Bezirksausschüsse gewählt?

In jedem der 25 Stadtbezirke Münchens gibt es einen Bezirksausschuss; er muss von der Stadtverwaltung und dem Stadtrat bei Fragen gehört werden, die den jeweiligen Stadtteil betreffen. In gewissem Maße hat er auch eigene Entscheidungsbefugnisse, zum Beispiel bei der Gestaltung von Spiel- oder Sportplätzen. Die Mitglieder der Bezirksausschüsse - je nach Größe des Stadtteils zwischen 15 und 45 - werden ebenfalls im Rahmen der Kommunalwahl am 15. März 2020 bestimmt. Dazu stellen die Parteien oder Wählergruppen jeweils eigene Listen auf.

Dass es in München Bezirksausschüsse geben muss, steht in der bayerischen Gemeindeordnung. Auch andere Großstädte können solche Gremien einrichten, getan hat das bislang nur Ingolstadt. Dort werden die Mitglieder aber nicht gewählt, sondern vom Stadtrat bestimmt. In Augsburg wiederum tritt die CSU derzeit mit der Forderung an, künftig auch in der schwäbischen Hauptstadt Bezirksausschüsse zu bilden.

Wer tritt in den Landkreisen rund um München bei der Kommunalwahl 2020 an?

Landkreis München: Bei der Landratswahl tritt Christoph Göbel (CSU) wieder an, er amtiert seit 2014. Seine Herausforderer sind die beiden Landratsstellvertreter Annette Ganssmüller-Maluche (SPD) und Otto Bußjäger (Freie Wähler) sowie der Grünen-Fraktionschef im Kreistag, Christoph Nadler, der Grünwalder Gemeinderat Michael Ritz (FDP) und der AfD-Bundestagsabgeordnete Gerold Otten. Neben CSU, SPD, Grünen, Freien Wählern, FDP und ÖDP tritt erstmals auch die AfD zur Kreistagswahl an. Mit Ausnahme von Putzbrunn, wo SPD-Rathauschef Edwin Klostermeier erst 2018 im Amt bestätigt wurde, steht in allen Städten und Gemeinden des Landkreises der Bürgermeister zur Wahl. Neue Rathauschefs wird es mindestens in Aying, Baierbrunn, Feldkirchen, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg und Schäftlarn geben - dort treten die Amtsinhaber nicht erneut an.

Landkreis Starnberg: In Starnberg hört Landrat Karl Roth (CSU) nach zwölf Jahren im Amt auf. Nachfolger wollen, soweit bislang bekannt, werden: Stefan Frey (CSU), Martina Neubauer (Grüne), Cedric Muth (FDP), Matthias Vilsmayer (Freie Wähler) und Christiane Kern (SPD). Bei den Bürgermeister-Wahlen wird es vor allem in der Kreisstadt Starnberg spannend: Die mit dem Stadtrat heillos zerstrittene Amtsinhaberin Eva John (Bündnis Mitte Starnberg) tritt wieder an; gegen sie kandidieren Kerstin Täubner-Benicke (Grüne) und Patrick Janik als gemeinsamer Kandidat von CSU, SPD, Unabhängiger Wählergemeinschaft (UWG), Bürgerliste (BLS) und Parteifreien. Keine Bürgermeisterwahlen gibt es in den Gemeinden Tutzing und Krailling, dort fanden sie bereits 2018 und 2019 statt.

Landkreis Fürstenfeldbruck: Der dienstälteste Landrat im Münchner Umland will es noch einmal wissen: Thomas Karmasin (CSU), seit 1996 im Amt, tritt erneut an. Seine Herausforderer sind Christoph Maier (SPD), Jan Halbauer (Grüne), Sandra Meissner von den Freien Wählern, die Bürgermeisterin von Kottgeisering, Ernestine Martin-Köppl (Linke), Ulrich Bode (FDP) und Christian Holdt (ÖDP). Von den 23 Rathauschefs im Landkreis müssen sich zwei diesmal nicht zur Wahl stellen: Peter Münster (Eichenau) und Erich Raff (Fürstenfeldbruck). Sie kamen 2016 beziehungsweise 2017 bei Wahlen außerhalb des Turnus' ins Amt.

Landkreis Dachau: In allen 17 Gemeinden des Landkreises wird am 15. März 2020 ein Bürgermeister gewählt, auch der Oberbürgermeister in der Kreisstadt Dachau. Bei der Landratswahl tritt Amtsinhaber Stefan Löwl (CSU) wieder an. Ihn fordert unter anderem SPD-Kreischef Hubert Böck heraus, der Zweite Bürgermeister von Markt Indersdorf. Weitere Gegenkandidaten sind: Achim Liebl (Grüne), Dagmar Wagner (Freie Wähler), Sebastian Leiß (Freie Wähler Dachau), Hauke Stöwsand (ÖDP) und Jonathan Westermeier (Linke und Die Partei). Löwl ist seit Mai 2014 im Amt.

Landkreis Freising: Hier wird in jedem Fall ein neuer Landrat gewählt, denn Josef Hauner (CSU), seit 2014 im Amt, darf aus Altersgründen nicht mehr antreten. Bei der Wahl treten unter anderem an: Manuel Mück (CSU), der Bundesverwaltungsrichter Helmut Petz (Freie Wähler), Robert Wäger (Grüne), Herbert Bengler (SPD), Tobias Weiskopf (FDP), Franz Scholz (Afd) und Birgit Mooser-Niefanger, die bei der Landratswahl 2014 für die Grünen kandidiert hatte, dann aber zur Freisinger Mitte wechselte. Zudem werden in allen 24 Gemeinden und Städten die Rathaus-Chefs bestimmt.

Landkreis Erding: Dem Landkreis Erding steht seit dem Jahr 2002 Martin Bayerstorfer (CSU) vor. Im März 2020 will er zum vierten Mal gewählt werden; als gemeinsamen Gegenkandidaten haben Freie Wähler, Grüne und SPD Hans Schreiner aufgestellt, den scheidenden Rathauschef der Gemeinde Bockhorn. Die AfD hat den ehemaligen ÖDP-Kreisrat Rainer Forster aus Kirchberg als Landratskandidaten nominiert. Bürgermeisterwahlen finden in allen 24 Gemeinden statt wie auch in den beiden Städten Dorfen und Erding. Dort tritt Amtsinhaber Max Gotz (CSU) zum dritten Mal an.

Landkreis Ebersberg: Landrat von Ebersberg ist seit 2013 Robert Niedergesäß (CSU), er tritt auch am 15. März 2020 erneut an, herausgefordert von Omid Atai (SPD), Waltraud Gruber (Grüne), Robert Böhnlein (Bayernpartei) und Vincent Kalnin (Linke). Bis auf die Bürger von Baiern, die schon 2018 einen neuen Bürgermeister wählten, nachdem der Amtsinhaber zurückgetreten war, bestimmen alle Landkreisbewohner auch ihre jeweiligen Rathauschefs. Spannend wird das vor allem in der Kreisstadt Ebersberg, wo nach 26 Jahren Bürgermeister Walter Brilmayer (CSU) aufhört. Er darf aus Altersgründen nicht mehr antreten.

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Ein Bürgermeister wird in allen 21 Landkreis-Kommunen bestimmt, nur nicht in Benediktbeuern. Dort wurde bereits im Juli 2019 neu gewählt, nach dem Tod des dortigen Rathauschefs. Für die Wahl des Landrats stehen als Kandidaten bereits fest: Filiz Cetin (SPD), Sebastian Englich (Linke), Klaus Koch (Grüne), Anton Demmel (CSU), Bürgermeister von Königsdorf, sowie Josef Niedermaier (Freie Wähler), der das Amt des Landrats seit 2008 innehat.

Wo finden sich die Regelungen zur Kommunalwahl in Bayern?

Für alle die, die mehr wissen wollen: Die Kommunalwahl in Bayern ist in mehreren Gesetzen und Verordnungen geregelt. Am wichtigsten sind das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz und die zugehörige Gemeinde- und Landkreiswahlordnung; detaillierte Bestimmungen enthält zudem die Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung des Innenministeriums. Allgemeine Vorschriften zu den Aufgaben und Organen der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise finden sich in der bayerischen Gemeindeordnung beziehungsweise der Landkreisordnung. Wie die Bezirksausschüsse in der Landeshauptstadt arbeiten, steht in der Münchner Bezirksausschuss-Satzung.

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