Passagiere sind es gewohnt, dass das Flugzeug pünktlich startet. Doch welche Rechte haben sie, wenn Streik, Wetter oder technische Probleme den Abflug verzögern oder gar unmöglich machen? Gibt es Ansprüche auf Entschädigung? Wer hilft Passagieren, die Ärger mit der Fluggesellschaft bekommen?
Bekomme ich eine Entschädigung, falls mein Flug nicht geht? Wie gelange ich trotzdem ans Ziel? Mein Termin droht zu platzen, weil der Flug verspätet ist - kann ich zurücktreten?
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Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Fluggästen. Wer mehr als drei Stunden verspätet sein Reiseziel erreicht, hat Anspruch auf Entschädigung. Die Airlines müssen bis zu 600 Euro zahlen.
Von Andreas Jalsovecmehr...
Wie Passagiere an Streiktagen trotz Flugausfällen und Verspätungen an ihr Ziel kommen, ob sie entschädigt werden oder von ihrem Flug zurücktreten können, lesen Sie hier.
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Mehr Rechte für Fluggäste: Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge haben Passagiere auch bei Luftraumsperrungen Anspruch auf Entschädigung. Damit können auch die vom Ausbruch des Vulkans Eyjaföll Betroffenen Kosten geltend machen.
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Unwetter, Streik, technischer Defekt: Es gibt viele Gründe für einen verspäteten oder annullierten Flug. In vielen Fällen bekommen Passagiere eine Ausgleichszahlung, das hat der Europäische Gerichtshof erneut bestätigt. Doch es gibt auch Ausnahmen.
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Die Passagiere waren mit einer gültigen Bordkarte zwar spät, aber gerade noch rechtzeitig am Flugsteig ihres Anschlussflugs erschienen. Trotzdem verweigerte die Airline die Beförderung. So geht es nicht, urteilte der Europäische Gerichtshof.
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Fluggäste haben an Streiktagen Anspruch auf Leistungen der Airline. Was aber tun, wenn die Fluggesellschaft diese nicht erfüllt? Wie Passagiere trotzdem zu ihrem Recht kommen und wie sie sich dabei gegenseitig unterstützen können.
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Airlines verkaufen bislang vor allem Frühbuchern Tickets mit nur scheinbar festen Abflugzeiten. Im Kleingedruckten steht der Hinweis, dass sich diese Zeiten noch ändern können. Wer denkt, einen günstigen Morgenflug erstanden zu haben, büßt mit einer Verschiebung auf den Abend einen Urlaubstag ein. Nun beendet ein Gericht diese zweifelhafte Praxis.
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Passagiere sollen sich bei Streit mit der Fluggesellschaft künftig an eine Schlichtungsstelle wenden können. Dazu müssen sie aber erst einmal herauskriegen, welche die richtige ist.
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Auf dem Weg zur Startbahn streiken bei einem Flugzeug die Triebwerke. Die Airline sieht dies als "außergewöhnlichen Umstand" und verweigert den schließlich verspätet abgeflogenen Passagieren Ausgleichszahlungen für die Verspätung.
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Nach dem Ausbruch des Eyjafjallajökull auf Island konnte eine Passagierin nicht nach Hause fliegen und zog ins Hotel. Die Kosten dafür wollte ihre Airline wegen der außergewöhnlichen Umstände nicht übernehmen - und muss es möglicherweise nun doch.
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Streiken Piloten, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung. Aber wenn die Lotsen in einen Ausstand treten? Können Fluggäste an Streiktagen vom Flug zurücktreten? Und welche Regelungen gelten für Pauschalreisen?
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