Bundesgerichtshof hält Löschung von Hasskommentaren für rechtens
Karlsruhe lässt erkennen, dass es Teil der unternehmerischen Freiheit ist, unerwünschte Posts zu löschen. Doch die Juristen sehen auch Probleme darin, wie die Betreiber des sozialen Netzwerkes ihr Hausrecht ausüben.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe