Im Streit um die wörtliche Wiedergabe aus seinen beschlagnahmten Tagebüchern ist der Hamburger Bankier Christian Olearius vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, wurde eine Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Chefs der in den "Cum-Ex"-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte schon im vergangenen Jahr entschieden, dass die Süddeutsche Zeitung aus Tagebüchern Olearius' zitieren durfte. Daraufhin wandte sich der Bankier mit einer Beschwerde gegen die Abweisung seiner Unterlassungsklage an das höchste deutsche Gericht.
Meinung Pressefreiheit:Privat heißt nicht geheim
Wie gut, dass Richter manchmal anderen Richtern deutlich widersprechen. Der Bundesgerichtshof hat das in einem für die Öffentlichkeit und den Journalismus bedeutsamen Verfahren getan.
Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Durchsuchung der Privaträume von Olearius beschlagnahmt worden. Durch die Aufzeichnungen waren Treffen des damaligen Hamburger Ersten Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit dem Bankier bekannt geworden. Die Süddeutsche Zeitung hatte im September 2020 auf ihrer Internetseite einen Bericht mit Zitaten aus den Tagebüchern veröffentlicht. Olearius sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und verklagte die SZ.
Vor fast einem Jahr entschied der BGH, dass die wörtlichen Zitate erlaubt waren. Die wörtliche Wiedergabe habe ein vollständiges und unverzerrtes Bild in der Berichterstattung über ein Thema ermöglicht, für das es ein überragendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegeben habe. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts konnte Olearius eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte auch in seiner Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend darlegen.