Pressefreiheit:Privat heißt nicht geheim

Lesezeit: 3 min

Das Olearius-Urteil reicht weit über den Einzelfall hinaus. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Foto: Uli Deck/dpa)

Wie gut, dass Richter manchmal anderen Richtern deutlich widersprechen. Der Bundesgerichtshof hat das in einem für die Öffentlichkeit und den Journalismus bedeutsamen Verfahren getan.

Kommentar von Wolfgang Krach

Manchmal muss man als Journalist, als Zeitung, auch in eigener Sache schreiben. Das ist zum Beispiel dann gerechtfertigt, wenn ein hohes Gericht ein Urteil gefällt hat, das zwar einerseits der Zeitung recht gibt, aber andererseits bedeutsam ist für die Pressefreiheit insgesamt. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Christian Olearius gegen Süddeutsche Zeitung (SZ) reicht weit über den Einzelfall hinaus. Es unterstreicht, dass das öffentliche Interesse manchmal den Schutz der Privatsphäre überragt - zum Beispiel dann, wenn es um Aufdeckung von illegalem Gewinnstreben zum Nachteil ebenjener Öffentlichkeit geht oder um den Einfluss mutmaßlicher Krimineller oder Lobbyisten auf die Politik.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusBGH-Urteil
:"Besonderer Dokumentationswert"

Der Bundesgerichtshof erlaubt der SZ im Cum-Ex-Skandal wörtliche Zitate aus einem Tagebuch - und lässt die Bedeutung eines umstrittenen Paragrafen schrumpfen.

Von Wolfgang Janisch

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: