BGH-Urteil:"Besonderer Dokumentationswert"

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Die SZ hatte wörtlich aus dem Tagebuch des Bankers Christian Olearius von der Warburg-Bank zitiert. (Foto: Axel Heimken/picture alliance/dpa)

Der Bundesgerichtshof erlaubt der SZ im Cum-Ex-Skandal wörtliche Zitate aus einem Tagebuch - und lässt die Bedeutung eines umstrittenen Paragrafen schrumpfen.

Von Wolfgang Janisch

Es war eines jener Dokumente, das einen seltenen Blick hinter die Kulissen der Macht gewährte. Christian Olearius, einst an der Spitze der Hamburger Warburg-Bank, hatte in seinem Tagebuch notiert, wie er sich 2016 und 2017 mehrmals mit dem damaligen Hamburger Ersten Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz getroffen hatte. Es ging um das, was sich nun als Cum-Ex-Skandal in die Geschichte eingeschrieben hat: Das traditionsreiche Geldhaus fürchtete, dem Finanzamt mehr als 100 Millionen Euro an - mutmaßlich unrechtmäßig - erstatteter Kapitalertragsteuer zurückzahlen zu müssen. Und wurde deshalb bei der Politik vorstellig, um dies zu verhindern. Die Süddeutsche Zeitung hatte am 4. September 2020 wörtlich aus dem Tagebuch zitiert, doch Olearius erwirkte bei der Hamburger Justiz eine Unterlassungsverfügung. Nun aber ist das Verbot aus der Welt: Der Bundesgerichtshof hat der Süddeutschen Zeitung an diesem Dienstag in vollem Umfang recht gegeben. Die Wiedergabe wörtlicher Zitate aus den Aufzeichnungen war zulässig.

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