Urteil rechtskräftig:Wolfsmasken-Prozess: Zwölf Jahre und Sicherungsverwahrung für Angeklagten

Das Landgericht hatte den Mann bereits 2021 nach einem Geständnis zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt - und die Entscheidung 2023 bestätigt. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Der Mann hatte 2019 ein elfjähriges Mädchen im Stadtteil Fasangarten schwer missbraucht. Er hatte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt - und scheiterte.

Die Tat hatte Entsetzen ausgelöst: Eine Elfjährige wurde 2019 in ein Gebüsch gezerrt und schwer missbraucht, von einem maskierten Mann. Nun ist das Urteil im sogenannten Wolfsmasken-Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten gegen eine Entscheidung des Landgerichts München I sei bis auf marginale Korrekturen verworfen worden, da sie keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben habe, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Der Mann hatte im Juni 2019 eine damals Elfjährige in der sogenannten "Ami-Siedlung" in Obergiesing-Fasangarten im Süden Münchens in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht. Dabei trug er eine Wolfsmaske. Das Landgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren samt Sicherungsverwahrung. Mit dem Spruch des BGH wurde ein Strafverfahren abgeschlossen, das sich über mehrere Jahre erstreckt hat.

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Das Landgericht hatte den Mann bereits 2021 nach einem Geständnis zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt, wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung. Der Angeklagte ging in Revision und hatte teilweise Erfolg. Im Mai 2023 bestätigte das Landgericht München I jedoch die frühere Entscheidung.

Die Tat sei in hohem Maß von Brutalität und von Menschenverachtung gezeichnet und habe das Leben des Mädchens schwerst betroffen, hatte das Gericht im zweiten Rechtsgang (11 KLs 458 Js 161197/19) begründet. Der Angeklagte legte erneut Revision ein, kam damit jedoch nicht durch, wie der BGH mit einem Beschluss vom 24. Januar (1 StR 346/23) nun feststellte.

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