Urteil:Schlappe für Amazon vor dem BGH

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Das Logo des Internetkonzerns Amazon. (Foto: Moritz Frankenberg/dpa)

Der Onlinehändler hatte dagegen geklagt, dass das Bundeskartellamt ihn als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft hat. Der BGH wies die Klage ab.

Das Bundeskartellamt darf den Online-Giganten Amazon nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weiter als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einstufen und damit schärfer unter die Lupe nehmen. Das Gericht habe eine Beschwerde Amazons gegen die Einstufung durch die Bonner Kartellwächter abgewiesen, teilte der BGH am Dienstag mit. Amazon erklärte, der Konzern stimme der Entscheidung nicht zu und werde weitere Rechtsmittel prüfen.

Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt im Januar 2021 neue Instrumente in die Hand gegeben, um effektiver gegen übermächtige Online-Konzerne vorgehen zu können. Der Kartellsenat des BGH entschied nun erstmals über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Kartellamts auf der Grundlage der neuen Regeln. Kartellamtschef Andreas Mundt erklärte, die Entscheidung gebe Rückenwind für die laufenden Verfahren gegen Amazon. Laut dem BGH besitzt Amazon "eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Online-Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler".

Der Konzern verfüge "über eine überragende Finanzkraft und einen überragenden Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten wie etwa Kunden- und Nutzerdaten, Daten aus dem Betrieb der Handelsplattformen und Werbeplattformen". Ebenso habe Amazon als Betreiber von zahlreichen Online-Marktplätzen eine Schlüsselposition für den Zugang von Einzelhändlern zu ihren Absatzmärkten, merkte das Gericht an. Das Bundeskartellamt habe zu Recht festgestellt, dass Amazon "eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" zukomme.

Die Bonner Wettbewerbshüter hatten Amazon im Juli 2022 diese Stellung zugeschrieben, womit ihnen weitere kartellrechtliche Schritte offenstehen. Gegen diesen Beschluss ging Amazon juristisch vor. In dem Streit geht es konkret um die Kontrollbefugnisse der Wettbewerbshüter gegenüber dem Online-Händler. Das Bundeskartellamt hatte festgestellt, dass der US-Konzern die "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hat. Auf dieser Grundlage ist es möglich, dass der Konzern stärker kontrolliert wird und die Wettbewerbshüter ihm in einem zweiten Schritt bestimmte Verhaltensweisen untersagen.

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