Prozess in München:Ehemann steht zum zweiten Mal wegen Mordes vor Gericht

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Beim ersten Prozess vor dem Landgericht war der Angeklagte Srecko S. vom Mordvorwurf freigesprochen worden. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Hat Srecko S. seine Frau im Schlafzimmer mit einem aufgesetzten Schuss in den Kopf getötet? Nachdem der Bundesgerichtshof den Freispruch der ersten Instanz gekippt hat, wird von Dienstag an erneut verhandelt.

Von Susi Wimmer

Ein Schlafzimmer, eine Pistole und eine Frau, die an einem aufgesetzten Kopfschuss in die linke Schläfe gestorben ist: Der Tod der 36-jährigen Diana S. ( Name geändert) beschäftigt seit 2015 Polizei und Justiz - und ihren Ehemann Srecko S. Der 61-Jährige blieb jahrelang in Freiheit, wurde schließlich doch verhaftet, aber in einem Prozess vor dem Landgericht München vom Vorwurf des Mordes freigesprochen und aus dem Gefängnis entlassen. Doch der Bundesgerichtshof kippte das Urteil, also wurde S. erneut inhaftiert. An diesem Dienstag wird der Fall vor der 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht München I wieder vor vorne aufgerollt. Und wieder ist Srecko S. angeklagt wegen Mordes.

"Unser Mandant bleibt dabei, dass er seine Frau nicht erschossen hat", sagen die beiden Verteidiger Andrè Miegel und Benedikt Stehle. Ihr Ziel sei daher ein erneuter Freispruch. Auf der anderen Seite im Gerichtssaal wird wieder Staatsanwältin Johanna Heidrich sitzen. Sie hatte dereinst ein Schmauchspurengutachten in Auftrag gegeben, das letztendlich zur Verhaftung von Srecko S. führte. Und auf ihre Revision hin kippte der Bundesgerichtshof das erste Urteil.

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Im ersten Prozess war die Ehefrau des Angeklagten als lebenslustig beschrieben worden, Srecko S. als brutaler Tyrann. Nach 13 Ehejahren hatte sich Diana S. von ihm getrennt, war mit einer Tochter nach Augsburg gezogen und wollte ihre anderen vier Kinder nachholen. Ein entsprechender Termin beim Familiengericht stand an. Einige Tage vor diesem Termin soll Srecko S. sie überredet haben, die Nacht im ehemals gemeinsamen Haus in Haar zu verbringen, damit man am nächsten Tag mit den Kindern einen Ausflug machen könne.

Was in dieser Nacht im Schlafzimmer passierte, damit wird sich erneut das Schwurgericht auseinandersetzen: Srecko S. behauptete, er sei auf der Toilette gewesen. Als er ins Zimmer kam, habe Diana S. seine Waffe in der Hand gehalten und gegen sich selbst gerichtet. Im Gerangel um die Pistole habe sich der Schuss gelöst.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Srecko S. auf dem Handy seiner Frau Fotos in Dessous entdeckt hatte, die sie einem anderen Mann geschickt hatte. Er soll seine Frau gezwungen haben sich hinzuknien und sie dann mit einem aufgesetzten Schuss in den Kopf regelrecht hingerichtet haben.

Im ersten Prozess war die 2. Schwurgerichtskammer "zu 85 Prozent" davon überzeugt, dass S. seine Frau erschossen hat, jedoch habe man sich nicht von einem schlüssigen Tathergang überzeugen können. Srecko S. wurde lediglich wegen Waffenbesitzes verurteilt und kam frei. Doch der BGH kritisierte das Urteil und verwies auf etliche Ungereimtheiten in dem Fall. Zum einen hatte Diana S. zu wenig Schmauchspuren für eine Schussabgabe an der Hand. Und bei keinem der beiden Beteiligten fanden sich Spuren eines Kampfes oder Gerangels. Zudem seien Suizidabsichten von Diana S. nicht ersichtlich gewesen.

Ab Dienstag wird nun die 1. Strafkammer erneut verhandeln, Srecko S. will aussagen. Ein Urteil wird Anfang Dezember erwartet.

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