Seit anderthalb Jahren arbeitet sich der Freistaat Sachsen an einem Problem namens Jens Maier ab. Der vormalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Richter will zurück in den sächsischen Justizdienst, aber Justizministerin Katja Meier (Grüne) hat inzwischen zwei Verfahren in Gang gesetzt, um dies zu verhindern. Aus ihrer Sicht ist es undenkbar, dass jemand wie Maier - der vom Verfassungsschutz dem völkischen AfD-Flügel um Björn Höcke zugerechnet wird - fortan unparteiisch Recht sprechen würde, für Menschen jeglicher Herkunft und Hautfarbe. An diesem Donnerstag hat sich das Ministerium durchgesetzt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Maiers Versetzung in den Ruhestand für rechtens erklärt. Damit behält der 61-Jährige zwar seine Pension. In den Richterberuf wird er aber nicht mehr zurückkehren.
Rechtsextreme in der Justiz:AfD-Politiker darf nicht mehr Recht sprechen
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Der vormalige Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier kann in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das bestätigt jetzt der Bundesgerichtshof.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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