Srecko S. ist wieder in Haft: Der Mann, der vor acht Jahren seine von ihm getrennt lebende Frau mit einem Kopfschuss regelrecht hingerichtet haben soll, wurde in erster Instanz frei gesprochen. Doch die Freiheit währte nicht lange. Gut ein Jahr später, nachdem der Bundesgerichtshof den Freispruch einkassiert und die Causa zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen hatte, wurde dem Mann exakt an seinem 64. Geburtstag erneut ein Haftbefehl eröffnet. Nun wartet Srecko S. in Stadelheim auf die Revisionsverhandlung vor der 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht München I.
Der Fall gilt in vielerlei Hinsicht als spektakulär. Vor knapp acht Jahren hatte sich die 36-jährige Diana S. ( Name geändert) von ihrem Mann getrennt und war mit einer Tochter von Haar nach Augsburg gezogen. Sie wollte auch ihre anderen vier Kinder nachholen, ein entsprechender Termin beim Familiengericht stand an. In der Nacht auf den 4. August 2015 soll Srecko S. seine Noch-Ehefrau nach Haar bestellt haben, damit man am Tag darauf einen Familienausflug machen könne. Was dann im Schlafzimmer des ehemaligen Paares geschah, ist Dreh- und Angelpunkt der Geschichte.
Staatsanwältin Johanna Heidrich sagte in der ersten Verhandlung, Srecko S. habe auf dem Handy seiner Ex Nacktfotos entdeckt, die sie an andere Männer geschickt habe. Er habe erkannt, dass sie nicht zu ihm zurückkehren wollte, deshalb habe er sie mit seiner halbautomatischen Waffe bedroht, im Schlafzimmer niederknien lassen und mit einem Schuss in den Kopf getötet. S. hingegen behauptete in der Verhandlung, seine Frau habe sich das Leben nehmen wollen und im Gerangel um die Waffe habe sich ein Schuss gelöst.
Die Polizei ermittelte, doch die Beweislage war offenbar nicht eindeutig genug, um Srecko S. festzunehmen. Er lebte weiter mit den Kindern in Haar, ehe vier Jahre später Staatsanwältin Heidrich ein neues Schussgutachten beim LKA in Auftrag gab. Dieses kam zu dem Schluss, dass an den Händen von Diana S. zu wenig Schmauch gewesen sei, ihre Finger könnten sich bei der Schussabgabe nicht in der Nähe der Waffe befunden haben. Srecko S. kam in U-Haft. Im Februar 2021 wurde wegen Mordes gegen ihn verhandelt. Am Ende sprach die 2. Strafkammer am Landgericht München I Srecko S. frei. Man sei zu 85 Prozent davon überzeugt, dass er es war, sagte der Richter im Urteil. Aber die Kammer habe sich nicht mit letzter Sicherheit von einem schlüssigen Tathergang überzeugen können.
Srecko S. verließ das Gericht als freier Mann.
Staatsanwältin Heidrich ging in Revision - und der BGH folgte ihrer Auflistung der etlichen Ungereimtheiten. Der Senat kritisierte, die Kammer habe jedes einzelne Indiz für sich betrachtet und "im Zweifel für den Angeklagten" bewertet. Man müsse aber die Gesamtschau der Indizien bewerten, dann könne es sein, dass man zu einem für den Angeklagten "ungünstigen Beweisergebnis" hätte kommen können.
Die Staatsanwaltschaft München I hatte laut Sprecherin Anne Leiding nun erneut einen Haftbefehl gegen Srecko S. beantragt - wegen Mordes aus heimtückischen und sonstigen niedrigen Beweggründen. Nach der BGH-Entscheidung habe man einen "erhöhten Fluchtanreiz" gesehen. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.