Bundesgerichtshof:Teilfreispruch im Fall Lübcke

Der Teilfreispruch eines Mannes im Zusammenhang mit dem ihm einst zur Last gelegten Verkauf der Tatwaffe an den Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke ist rechtens. Das entschied der zuständige BGH-Strafsenat am Mittwoch. Das Karlsruher Gericht wies damit die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Paderborn vom Januar 2022 zurück. Dort war der 68-Jährige im Januar 2022 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Landgericht hatte ihm den Verkauf der Waffe an den Lübcke-Attentäter nicht nachweisen können. Er wurde nur wegen unerlaubten Munitionsbesitzes verurteilt (Az. 4 StR 212/22)

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© SZ vom 29.06.2023 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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