Grundgesetz
Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz (GG) ist die deutsche Verfassung, die am 23. Mai 1949 verkündet worden ist und mit Ablauf dieses Datums in Kraft trat. Anfangs war es als Provisorium für Westdeutschland konzipiert, seit dem Beitritt der aus der DDR hervorgegangenen ostdeutschen Bundesländer 1990 gilt es im vereinten Deutschland. Im Grundgesetz sind alle wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Würde des Menschen und legt die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte fest. Artikel 20 fixiert Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat als Staatsprinzipien.