Prantls Blick:Die Menschenwürde braucht Personenschutz

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Björn Höcke, AfD-Fraktionschef, im Thüringer Landtag. (Foto: Martin Schutt/dpa)

Deshalb gebietet die Verfassung den Ausschluss von Björn Höcke aus der Politik, deshalb muss ein Verbot der AfD geprüft werden.

Von Heribert Prantl

Im Grundgesetz gibt es die Ewigkeitsklausel. Sie besagt, dass nichts und niemand den Artikel 1 ändern kann: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Keine Mehrheit, und sei sie noch groß, reicht dafür aus, diesen Satz zu ändern, nicht einmal eine Zweidrittelmehrheit. Die Menschenwürdegarantie ist nämlich der Kern der Verfassung; dieser Kern soll, das besagt die Ewigkeitsklausel, unantastbar sein und unantastbar bleiben. Jeder Aushöhlung dieses Kerns muss entgegengewirkt, jede Attacke auf diesen Kern muss abgewehrt werden. Das ist nicht einfach nur schönes Verfassungspathos, das hat Auswirkungen auf die aktuellen Debatten über ein Parteiverbot der AfD. Es hat auch Auswirkungen auf die Forderung, dem Neonazi Björn Höcke die Wählbarkeit abzuerkennen. Man kann und darf nicht sagen: Weil, wie in Thüringen, dreißig oder fünfunddreißig Prozent der Wählerinnen und Wähler Björn Höcke und seine AfD wählen wollen, setzen wir die Mittel nicht ein, die das Grundgesetz zum Schutz der Menschenwürde bereithält.

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