Bundesverfassungsgericht:"Schmerzhaft und gewiss nicht leicht zu akzeptieren"

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Freispruch bleibt Freispruch: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der Urteilsverkündung am Dienstag, links Berichterstatterin Astrid Wallrabenstein. (Foto: Uli Deck/dpa)

Die "Lex Möhlmann" widerspricht dem Grundgesetz, urteilen die Karlsruher Richter: Niemand darf zweimal wegen derselben Tat angeklagt werden. Rechtssicherheit gehe vor Gerechtigkeit.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es war kurz nach zehn Uhr am Dienstag, als die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts ein Urteil mit einer vielleicht etwas überraschenden Botschaft verkündete. "Gerechtigkeit", so erfuhr das Publikum im Gerichtssaal, sei keineswegs der höchste Wert des Grundgesetzes. Es ging um den furchtbaren Mord an der 17-jährigen Frederike von Möhlmann, mehr als 40 Jahre liegt er zurück. Und um die Frage, ob die beharrliche Suche nach Wahrheit und eben Gerechtigkeit in dem beispiellosen Kriminalfall nun im Karlsruher Gerichtssaal sein Ende finden würde.

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