Vor ein paar Wochen gelangte ein merkwürdiger Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ans Tageslicht. Eigentlich eine Nicht-Entscheidung, zwei Seiten kurz, es ging um die Beschwerde eines verärgerten Medienkonsumenten gegen den Rundfunkbeitrag. Der Mann fand, der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse umfassend über alle gesellschaftlichen Strömungen berichten, zudem neutral, nicht diffamierend und einseitig. Dieser Auftrag werde "systematisch" verfehlt, dafür wolle er nicht zahlen.
Vielfalt im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk:Linksgrün-versifft, zu viele Krimis?
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ARD und ZDF wird häufig eine Schlagseite in Politik und Programm vorgeworfen. Was Gerichte daran ändern könnten.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
Meinung Rundfunkgebühren:Wer die ARD retten will, darf den Rundfunkbeitrag nicht erhöhen
Üppige Ruhegehälter, fischige Beraterverträge, Prestigebauten: Die Öffentlich-Rechtlichen haben genug Geld. Sie geben es nur falsch aus.
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