Der Tod als letzte Therapie
Sterbenskranke können in Ausnahmefällen vom Staat Gift für die Selbsttötung erhalten, hat das Bundesverwaltungsgericht vor einigen Wochen entschieden. Nun liegt die schriftliche Begründung vor, aber Kritiker halten die Regeln der Richter immer noch für zu vage.
Wolfgang Janisch, Karlsruhe