Justiz:Harte Linie gegen Corona-Leugner

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Kritik ist auch Beamten und Soldaten weiter erlaubt, nicht aber die Diffamierung und Delegitimierung des Staates, wie man sie etwa in der Querdenker-Bewegung findet. (Foto: Anja Cord/Imago)

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Staatsdiener dürfen bestraft werden, wenn sie Verschwörungsmythen verbreiten und die Pandemiepolitik als "diktatorisch" kritisieren.

Von Ronen Steinke, Berlin

Bei extremistischen Äußerungen von Staatsdienern dürfen Behörden schon seit vielen Jahren disziplinarische Maßnahmen ergreifen und sogar Personen aus dem Dienst entfernen. Nun ist dies erstmals auch bei Verbreitung von Corona-Verschwörungsideologien möglich.

Es gibt dazu jetzt eine Leitentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Corona-Leugner werden darin unter bestimmten Umständen auf eine Stufe mit Rechtsextremen gestellt. Und das bedeutet: Wer eine solche Gesinnung an den Tag legt, kann seine Position im Staatsdienst verlieren. Sei es als Lehrerin, als Polizistin oder auch als Soldat.

Der Bundeswehrsoldat beklagte eine "aufkommende Diktatur"

Die Entscheidung des Gerichts (Aktenzeichen 2 WD 11.22) ist bereits im Juni ergangen, war aber zunächst unbeachtet geblieben und ist erst jetzt in der aktuellen Ausgabe der zweiwöchentlich erscheinenden Juristenzeitung eingehend besprochen worden. Im behandelten Fall geht es um einen ehemaligen Hauptmann der Bundeswehr, der sich bereits im Ruhestand befand, aber weiterhin Bezüge erhielt.

"Ich schäme mich für diesen Staat, dem ich über 30 Jahre treu gedient habe", hatte der Mann im April 2020 bei Facebook gepostet, angesichts von politischen Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung, zum Beispiel Versammlungs- und Kontaktverboten. "Was lassen wir mit uns machen? Das ist das wahre Gesicht einer aufkommenden Diktatur."

Das Bundesverwaltungsgericht - konkret: der 2. Wehrdienstsenat - hat nun entschieden, dass solche und ähnliche Kritik einen Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue darstellen würden. Der Staat dürfe den Ex-Offizier sanktionieren, indem er dessen Ruhegehalt kürzt.

Verschwörungsideologische Querdenker sind Extremisten

Erst seit 2021 stufen die Verfassungsschutzämter die verschwörungsideologische Szene der sogenannten Querdenker überhaupt als extremistisch ein. Auch wenn die Querdenker kein eigenes politisches Programm verfolgen und auch wenn sie eine "Diktatur" keineswegs für etwas Gutes halten würden, betrieben diese Personen dennoch eine "Diffamierung und Delegitimierung des Staates", so lautet der Vorwurf.

Dieses Argument, mit dem inzwischen zahlreiche Verfassungsschutzämter arbeiten, hat nun das Bundesverwaltungsgericht erstmals gebilligt. Die Relevanz seiner Entscheidung ist groß. "Die inhaltlichen Ausführungen lassen sich nahtlos auf Beamtinnen und Beamte des Bundes und der Länder übertragen", kommentiert in der Juristenzeitung der Bonner Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dabei klar: Kritik an der Regierung oder auch an bestehenden rechtlichen Regelungen sei auch für Staatsdiener grundsätzlich legitim. "Denn weder der Staat noch die Gesellschaft haben ein Interesse an unkritischen Beamten und Soldaten."

Eine Grenze sei aber erreicht, wenn jemand "die Staatsorgane nicht lediglich kritisiert, sondern ihre demokratisch gewählten Repräsentanten diffamiert, ihnen die Legitimation abspricht, ihre Absetzung in verfassungswidrigen Verfahren befürwortet oder gar zum gewaltsamen Sturz auffordert".

Die untere Instanz hatte den Hauptmann noch freigesprochen

Der ehemalige Bundeswehr-Hauptmann, um den es in diesem Fall ging, hatte im Mai 2020 auch gepostet: "Ich verstehe nicht, warum meine Kameraden nicht gegen diese geplante Diktatur vorgehen?" Noch im vergangenen Jahr hatte er vor Gericht zunächst gewonnen. Er hatte sich vor der unteren Instanz, dem Truppendienstgericht Süd, erfolgreich auf seine Meinungsfreiheit berufen. Dort hatte der ehemalige Hauptmann teilweise behauptet, er habe im Internet satirisch überspitzt - und im Übrigen einen legitimen Beitrag zur Debatte um die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen geleistet.

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Das ließ das Bundesverwaltungsgericht nun nicht gelten. Der Ex-Offizier hatte die Corona-Politik der Bundesregierung wahlweise als "kommunistisch" wie auch "faschistisch" bezeichnet, hatte eine Fotomontage von Angela Merkel mit Hitlergruß geteilt.

Er hatte 2020 über den Microsoft-Gründer Bill Gates und den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), einen gelernten Bankkaufmann, bei Facebook gepostet: "Die ganze Welt lässt sich von einem Software-Freak, der die Weltherrschaft übernehmen will, verarschen. Und wir in Deutschland lassen uns von einem Bankkaufmann unsere Menschenrechte nehmen. Sind wir denn alle bescheuert?" Die Entscheidung, ihn dafür abzustrafen, ist rechtskräftig.

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