Bundesverwaltungsgericht:Das Diesel-Urteil

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Städte dürfen Dieselautos aussperren, wenn nur so die Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten sind. In Hamburg könnte es schon bald die ersten Fahrverbote geben.

Von Michael Bauchmüller, Wolfgang Janisch und Josef Kelnberger, Karlsruhe

Wie viele Städte hält auch München am Mittleren Ring die EU-Grenzwerte für Stickoxide oft nicht ein. Fahrverbote für Diesel könnten die Folge sein. (Foto: Stefanie Preuin)

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für Dieselfahrverbote in besonders belasteten Städten frei gemacht. In zwei Urteilen stellte das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig klar, dass es für solche Verbote eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt - trotz fehlender Regelungen auf Bundesebene. Wenn sich ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge als "einzig geeignete Maßnahme" erweise, um die EU-Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten, bestehe eine europarechtliche Pflicht. Das heißt: Die Länder können sich nicht länger darauf berufen, dass die derzeit geltende "Plakettenregelung" Verbote für bestimmte Zonen oder Strecken nicht vorsieht - EU-Recht geht vor. Damit gab das Gericht der Deutschen Umwelthilfe recht, die Fahrverbote in Stuttgart und Düsseldorf durchsetzen will.

In Hamburg müssen Autofahrer möglicherweise schon in wenigen Wochen mit Dieselfahrverboten rechnen - allerdings nur für zwei Straßen, wie Umweltsenator Jens Kerstan ankündigte. Für Baden-Württemberg kündigte Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Verkehrsministerium an, noch in diesem Jahr werde nun ein neuer Luftreinhalteplan für Stuttgart entstehen - mit Fahrverboten, die vom nächsten und übernächsten Jahr an gelten sollen.

In einem wichtigen Punkt pochte das Gericht allerdings darauf, auch die Eigentumsrechte der Autofahrer zu berücksichtigen. Fahrverbote müssten "verhältnismäßig" sein. Für Stuttgart liege deshalb eine phasenweise Einführung von Verboten nahe, die zunächst älteren Dieselfahrzeugen bis zur Abgasnorm Euro 4 die Einfahrt in die Umweltzone versagen könne. Für Euro-5-Fahrzeuge dürfe ein Verbot jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 erlassen werden - also vier Jahre nach Einführung der geltenden Euro-6-Norm. Darüber hinaus müssten Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker oder für bestimmte Anwohnergruppen geschaffen werden.

Die Umsetzung solcher Verbote bleibt aber schwierig. Diskutiert wird die Einführung einer "blauen Plakette", die eine Kontrolle möglich machen würde - doch dafür müsste der Bund eine Regelung erlassen. Während Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) diese Plakette als "einzig sinnvolle Lösung" sieht, kritisiert sein Düsseldorfer Partei- und Amtskollege Thomas Geisel, das Gericht habe den Kommunen das Problem aufgebürdet und keine Rücksicht darauf genommen, mit welch hohem administrativen Aufwand dies verbunden sei. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will die Einführung einer blauen Plakette erneut bei der Bundesregierung anmahnen. Nur mit einer bundesweit einheitlichen Kennzeichnung sei das Urteil umsetzbar, man müsse "kommunale Flickenteppiche vermeiden." Derweil deutete sich in Berlin ein vorsichtiges Entgegenkommen an. Zwar betonten Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU), Fahrverbote möglichst vermeiden zu wollen. Schmidt stellte den Kommunen Unterstützung bei der Überarbeitung der Luftreinhaltepläne in Aussicht, Hendricks ergänzte: "Wenn es zu Fahrverboten käme, dann brauchen wir Kennzeichnungen für die, die nicht darunter fallen." Ob die nun blaue Plakette oder roter Fuchsschwanz hießen, sei ihr egal.

Die Deutsche Umwelthilfe sieht den Bund darüber hinaus in der Pflicht. "Was nicht mehr geht, sind schmutzige Fahrzeuge, die Affenversuche auf den Menschen übertragen", sagte Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch. Industrie und Politik müssten nun eine Nachrüstung "auf die Straße bringen". Auch Münchens Oberbürgermeister Reiter stellt Forderungen an die Industrie: "Sie muss unverzüglich auf eigene Kosten betroffene Dieselfahrzeuge mit einer Hardwarelösung nachrüsten. Nur saubere Autos können saubere Luft gewährleisten."

Die Aktien der Hersteller VW, Daimler und BMW verloren am Dienstag zeitweise bis zu zwei Prozent - auch, weil das Urteil Auswirkungen auf weitere Verfahren haben dürfte. Die Umwelthilfe klagt auch gegen andere Städte, etwa Berlin, Hannover, Frankfurt, München und Köln.

© SZ vom 28.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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