Fahrverbote:Wäre Ihr Auto betroffen?

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Fahrverbote, Wäre Ihr Auto betroffen? (Video: Süddeutsche Zeitung)

Um das zu erkennen, reicht ein kurzer Blick in den Fahrzeugschein. Wir erklären Ihnen, was die Angaben bedeuten.

Von Julia Kraus (Grafik) und Thomas Harloff (Text)

Die lange erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nun da: Der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher machte den Weg frei für Diesel-Fahrverbote. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass etwa zwei Drittel aller Dieselautos bald nicht mehr in die Innenstädte von Stuttgart und Düsseldorf fahren dürfen. Perspektivisch drohen Fahrverbote auch in mindestens 16 anderen Kommunen, die stark mit Stickoxid belastet sind, und die von der Deutschen Umwelthilfe derzeit auf strengere Luftreinhaltepläne verklagt werden.

Um die Vorgaben einhalten zu können, müssen Autofahrer jedoch wissen, ob ihr Auto von Fahrverboten überhaupt betroffen ist. Das können Sie anhand Ihres Fahrzeugscheins (für Autos, die bis 1. Oktober 2005 letztmals zugelassen oder umgemeldet wurden) überprüfen - oder auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, die nach dem Stichtag den Fahrzeugschein ersetzte.

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Besitzen Sie für Ihr Auto noch einen klassischen Fahrzeugschein, dann ist das Feld "Schlüsselnummer zu 1" (zweite Seite, links oben) entscheidend. In der neueren Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie auf die Felder 14 und 14.1 achten (zweite Seite, links mittig; siehe Grafik). In Feld 14 ist die Abgasnorm vermerkt, in Feld 14.1 wird sie präzise definiert. Endet die darin angegebene Zahl auf 00 bis 88, erfüllt Ihr Dieselauto lediglich die Abgasnormen Euro 1 bis Euro 4. Nach dem Leipziger Urteil könnte es also sein, dass Sie direkt im ersten Schritt mit einem solchen Auto nicht mehr in die Stuttgarter Innenstadt fahren dürften. Für Euro-5-Diesel gäbe es demnach eine einjährige Schonfrist. Diese Autos sind an den Zahlen-Buchstaben-Kombinationen 35AO bis 35MO zu erkennen.

Sollten Sie einen neueren Diesel fahren, der die Euro-6-Abgasnorm erfüllt, drohen Ihnen keine Einschränkungen. Steht im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I eine "36" und ein zweistelliges Buchstabenkürzel, zum Beispiel 36NO bis 36YO, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

In seiner Entscheidung fokussierte sich das Bundesverwaltungsgericht nur auf Dieselautos. Aber laut Forderung der Deutschen Umwelthilfe sollen auch vergleichsweise alte Benziner, die noch keine Oldtimer-Zulassung per H-Kennzeichen haben, ausgesperrt werden. Und zwar dann, wenn sie maximal die Euro-2-Abgasnorm erfüllen. In diesem Fall enden die Schlüsselnummern auf den Ziffern 00 bis 43.

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