Bundeswehr:Warum sich Soldaten gegen Corona impfen lassen müssen

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Eine Soldatin zieht eine Spritze mit dem Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer auf. (Foto: Florian Gaertner/Imago)

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen zwei Offiziere, die gegen die Soldaten-Impfpflicht geklagt hatten - damit sich die Truppe durch leichtfertige Übertragung des Virus nicht selbst außer Gefecht setzt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das Verfahren war - hier passt der Begriff - nur ein Nebenkriegsschauplatz im großen Streit um die Impfung gegen Covid-19. Aber er wurde bespielt mit den hinlänglich bekannten Argumenten. Zwei Luftwaffenoffiziere wehrten sich gegen die für Soldaten geltende Impfpflicht, weil die Impfung weder die Übertragung des Virus ausschließe noch eine Erkrankung zuverlässig verhindere. Überhaupt sei der Einsatz von mRNA-Impfstoffen unzureichend erforscht, Nebenwirkungen würden zu wenig erfasst, all dies gleiche einem großen Feldversuch. Vier Tage lang hat das Bundesverwaltungsgericht verhandelt, nun ist die Antwort da: Soldaten müssen die Corona-Impfung hinnehmen.

Die Pflicht ist Teil einer langen Liste von Impfungen, die Soldatinnen und Soldaten über sich ergehen lassen müssen, von Tetanus über Influenza bis Hepatitis. Sie ist in allgemeiner Weise im Soldatengesetz verankert und durch einen Erlass des Verteidigungsministeriums vom vergangenen Jahr um Covid ergänzt worden. Zweck der Impfpflicht ist letztlich der Erhalt der Kampfkraft der Truppe. Wer in der Bundeswehr dient, "darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen", so steht es im Soldatengesetz.

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Laut Bundesverwaltungsgericht hat diese Impfpflicht ihren Grund auch darin, dass die Bundeswehr eine wahre Ansammlung potenzieller Hotspots bietet. Soldaten tun in engen Lastwagen oder Flugzeugen ihren Dienst, sie leben in Gemeinschaftsunterkünften und sind auch in Einsätzen nah beieinander. Die Chance, dass die Truppe sich durch leichtfertige Übertragung eines Virus gleichsam selbst außer Gefecht setzt, ist daher groß.

Was nun die Risiken des Coronavirus angeht, schließt sich das Bundesverwaltungsgericht der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts an, das im Mai die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt hatte. Zur Zeit des Covid-Erlasses der Bundeswehr war noch die Deltavariante dominierend, bei der die Impfung laut Gericht die Gefahr schwerer Verläufe um 90 Prozent reduziert und auch das Infektionsrisiko verringert habe.

Schutzwirkung auch bei Omikron relevant

Aber auch bei der inzwischen vorherrschenden Omikron-Variante sei von einer "noch relevanten Schutzwirkung" auszugehen. Insbesondere reduziere eine Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs, "sodass der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiegt", heißt es in einer Mitteilung. Das Gericht - in Wehrdienstsachen als erste und letzte Instanz zugleich zuständig - hatte in der Verhandlung auch Fachleute des Paul-Ehrlich- und des Robert-Koch-Instituts angehört.

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Allerdings verpflichtete das Gericht das Verteidigungsministerium, die Impfpflicht ständig zu überprüfen. Nachlassende Gefährlichkeit und verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe machten es notwendig, dass über weitere Auffrischungsimpfungen neu entschieden werden müsse. Soll heißen: In Sachen Corona ist nie das letzte Wort gesprochen.

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