Politik:Die Kreuze dürfen bleiben

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Markus Söder (CSU), bayerischer Ministerpräsident, hängt 2018 ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Der "Bund für Geistesfreiheit München" hatte gegen die Entscheidung Söders geklagt, dass in allen Dienstgebäuden Bayerns Kruzifixe zu hängen haben. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der Freistaat damit nicht gegen die Neutralitätspflicht verstoße. Zu Ende ist der Streit damit aber wohl keineswegs.

Von Wolfgang Janisch und Johann Osel, Karlsruhe/München

Wahrscheinlich haben viele in Bayern die Aufregung um den Kreuzerlass schon fast vergessen. Im Frühjahr 2018 hatte die Staatsregierung unter dem frisch gewählten Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) entschieden, dass im Eingangsbereich von Dienstgebäuden des Freistaats fortan "gut sichtbar" Kreuze anzubringen seien. Es folgte heftiger Protest, selbst die Spitzen der Kirchen kritisierten die Indienstnahme des christlichen Symbols für durchsichtige politische Zwecke. Die Sache hatte ein juristisches Nachspiel, der "Bund für Geistesfreiheit München" zog vor Gericht. Nun hat, fünfeinhalb Jahre später, das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil verkündet: Die Kreuze dürfen bleiben.

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