Justiz:Da freut sich der Spekulant

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Das Bundesverwaltungsgericht entkernt eine Regelung, die bisher Mieter schützte.

Von Roland Preuß

Dieses Urteil sollte Mieter durchaus beunruhigen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt die übliche Praxis infrage, dass Städte möglichen Investoren beim Kauf eines Hauses zuvorkommen dürfen, sofern eine Verdrängung der Bewohner zu befürchten ist. Die Entscheidung befasst sich zwar mit einem Vorgang in Berlin, wo die Bezirksverwaltung Friedrichshain-Kreuzberg bei einem Mietshaus ihr Vorkaufsrecht ausgeübt hatte. Doch Häme über die Hauptstadt und ihre wieder mal vor Gericht gescheiterte Verwaltung ist nicht angebracht. Das Urteil dürfte auch viele andere Kommunen treffen, die ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen, wie Köln oder München. Die Richterinnen und Richter haben eine schlagkräftige Regelung entkernt, sie schaffen Rechtssicherheit auch zu Gunsten skrupelloser Immobilienkäufer.

Berlin jedenfalls kann künftig nicht mehr argumentieren, durch den Investor sei ein Anstieg der Mieten zu erwarten, etwa weil der keine Verpflichtung für moderate Mieten unterzeichnen wolle. Dies gibt das Baugesetzbuch laut den Richtern nicht her. Das heißt, selbst wenn bekannt ist, dass ein Investor sein Geld damit macht, Häuser aufzukaufen und über teure Sanierungen die Mieten nach oben zu schrauben, wird es schwerer, wenn nicht unmöglich für die Stadt, einzugreifen.

Das Urteil verschärft die Lage in einem Markt, der ohnehin heiß gelaufen ist. Investoren drängen auf den deutschen Immobilienmarkt, weil sich hier noch vergleichsweise gut Geld verdienen lässt. Und weil sich mit höheren Mieten mehr Geld verdienen lässt, passiert dies allzu oft auf Kosten der bisherigen Mieter.

Gefragt ist jetzt der neue Bundestag, denn ein Baugesetzbuch lässt sich korrigieren, und das sollte schnell geschehen. Die Ampel-Partner haben sich bereits festgelegt, dass sie mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen und den geltenden Mieterschutz bewerten und verlängern wollen. Dazu zählt, den Städten wieder die nötigen Instrumente an die Hand zu geben.

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