Das deutsche Klimaschutzgesetz ist schlank, aber mächtig. Nur 15 Paragrafen hat es, sie greifen ineinander wie die Zahnräder eines Schweizer Uhrwerks. Jährlich muss der Bund demnach eine Klimabilanz aufstellen, haarklein geordnet nach den einzelnen Bereichen, in denen Emissionen anfallen. Für jeden dieser Bereiche, ob Verkehr, Gebäude oder Industrie, sind im Gesetz Klimaziele vorgegeben. Werden die Ziele verfehlt, muss der Bund handeln. Genauer: die zuständigen Ministerien. Doch damit hat die Bundesregierung nichts als Ärger.
Umweltschutz:Berlin will Vorgaben für Klimaziele entschärfen
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Ein Gesetz legt fest, wie viele Emissionen Verkehr, Gebäude und Industrie ausstoßen dürfen. Bei Überschreitung der Grenzwerte müsste die Bundesregierung handeln. Tatsächlich versucht sie, die Regeln aufzuweichen.
Von Michael Bauchmüller, Berlin
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