Kunstfreiheit:Bushido vs. Bundesrepublik Deutschland

Lesezeit: 3 min

"Ich hoffe, ihr habt euren Spaß gehabt": Bushido ist einer der erfolgreichsten - und umstrittensten - deutschen Rapper. (Foto: imago/future image)

Die Songs von Bushido gelten als frauenfeindlich, homophob und verrohend. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob sein Album "Sonny Black" auf dem Index landen durfte. Über die Grenzen des Sagbaren.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Natürlich kann man sich fragen, was es da eigentlich noch zu überlegen gibt. "Keine weiße Weste, bleibe eine Bestie; ich zerfleisch' dich und verbrenne deine Leichenreste." Ist es etwa das, wofür sie die Kunstfreiheit ins Grundgesetz geschrieben haben? "Yeah, es gibt tausend Gründe, warum ich dich töten muss; doch der plausibelste von allem ist; wie blöd du guckst." Hat Artikel 5 Absatz 3 das wirklich gemeint? "Und ich ramme deiner Schwester meinen Schwanz in ihr Maul." Ist das Kunst? Kann das weg? Muss es weg?

Zur SZ-Startseite

SZ PlusAntisemitismus im Hip-Hop
:Das ist Kunst, du Opfer

Der neue Antisemitismus in Deutschland ist jetzt auch multikulti. Wie Judenfeindlichkeit durch Kollegah, Bushido und andere Rapper massiv die Schulhöfe erobert.

Von Verena Mayer, Jens-Christian Rabe und Thorsten Schmitz

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: