Pandemie-Bekämpfung:Welche Corona-Regeln jetzt in München gelten

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Noch weniger Kontakte, eine Sperrstunde in der Gastronomie, Veranstaltungen mit maximal 50 Teilnehmern: Was ist erlaubt und was verboten? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Jakob Wetzel

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten strengere Vorschriften in München. Ab Montag, 2. November, werden Kontakte weiter beschränkt und Freizeiteinrichtungen schließen. Bis dahin gelten in München weiterhin die Regeln der dunkelroten Stufe ab einem Inzidenzwert von mehr als 100 wie etwa eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone der Altstadt - und in der Gastronomie die Sperrstunde bereits um 21 Uhr. Veranstaltungen werden auf 50 Teilnehmer begrenzt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Wo muss ich eine Maske tragen?

Die Stadt München hat die Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler wieder aufgehoben. Seit Mittwoch, 21. Oktober, sind Kinder bis zur vierten Klasse von der Maskenpflicht befreit, wenn sie am Platz sitzen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen weiter Masken im Unterricht tragen, sofern die Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können - das ist in fast keinem Klassenzimmer möglich. (Warum die Stadt München die Regel nach zwei Tagen wieder geändert hat, lesen Sie hier.)

Die Maskenpflicht gilt für den Bereich der Fußgängerzone in der Münchner Altstadt, also von der Schützenstraße zwischen Hauptbahnhof und Stachus bis zum Marienplatz und von der Feldherrnhalle bis zum Sendlinger Tor. Der Petersplatz, der Viktualienmarkt und die Gehwege im Tal gehören ebenfalls dazu. Dort muss im Freien eine Alltags-Maske getragen werden, die Mund und Nase bedeckt - unabhängig davon, wie weit andere Menschen entfernt sind, und ob jemand steht, geht oder sitzt. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Pflicht befreit. Schilder weisen auf das Gebot hin.

Eine Maskenpflicht gilt darüber hinaus weiter in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen, außerdem in Geschäften und Betrieben sowie Kultureinrichtungen wie Museen und Konzertsälen - also überall dort, wo viele Menschen in geschlossenen Räumen aufeinandertreffen oder der Abstand von eineinhalb Metern zueinander nicht immer konsequent eingehalten werden kann. Bei Demonstrationen - oder auch bei anderen Anlässen, zu denen sich mehr als 200 Menschen versammeln - gilt seit 9. September eine Maskenpflicht. Diese landesweiten Regeln bleiben in Kraft.

Wann und wo darf ich Alkohol trinken?

Weil der Inzidenzwert in München seit dem 25. Oktober über 100 liegt, sind die Regeln besonders streng. Von 21 Uhr an gilt eine Sperrstunde in der Gastronomie, täglich bis 6 Uhr morgens. Es gilt in dieser nächtlichen Zeit auch ein generelles Verbot, Alkohol zu verkaufen oder auf "stark frequentierten öffentlichen Plätzen" zu sich zu nehmen.

In München gilt dieses Alkoholkonsumverbot wie bisher an folgenden fünf Orten: Baldeplatz, am Gärtnerplatz, an der Gerner Brücke, am Wedekindplatz und in den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke. Das nächtliche Verkaufsverbot gilt täglich von 21 Uhr an auch für alle Tankstellen, Kioske oder Lieferdienste in der Stadt.

Was gilt jetzt bei Veranstaltungen?

Seit der Inzidenzwert in München auf mehr als 100 gestiegen ist, wird die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen auf maximal 50 begrenzt, bei Sportveranstaltungen auf 50 Zuschauer. Ausgenommen davon sind nur Demonstrationen, Gottesdienste und Vorlesungen an den Hochschulen. Wenn die Veranstalter keine Ausnahmegenehmigung bekommen, gilt dieses Limit also auch für alle Konzerte, Theateraufführungen, Kongresse und dergleichen mehr.

Wie sieht es an Schulen und Kindertagesstätten aus?

Für die Münchner Schulen und Kindertagesstätten ändert sich vorerst nichts. Das heißt: Die Kitas bleiben weiterhin für alle Kinder geöffnet; die Beschäftigten dort müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, es sei denn, sie können Abstand halten und eine gute Durchlüftung ist garantiert, wie etwa im Garten. An den Schulen gilt die Maskenpflicht nun wieder für alle Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe, auch im Unterricht.

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Da die Sieben-Tage-Inzidenz für München über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern liegt, wären an Schulen und Kitas grundsätzlich noch stärkere Einschränkungen möglich. Dazu gehört, in Kitas nur noch eine Notbetreuung anzubieten und in Schulen strikt den Mindestabstand zu wahren. Dann müssten Klassen wie im vergangenen Schuljahr in der Regel geteilt und in Gruppen abwechselnd in der Schule sowie daheim unterrichtet werden. Zu diesen Maßnahmen will die Stadt aber momentan nicht greifen, weil es an Schulen und Kitas, wie sie argumentiert, derzeit "kein erhöhtes Ausbruchsgeschehen" gibt.

In München gilt jetzt eine stärkere Kontaktbeschränkung. Wie viele Menschen darf ich noch treffen?

Im gesamten Stadtgebiet dürfen sich nur noch jeweils fünf Personen treffen, egal ob privat in der eigenen Wohnung, im Garten, auf einem öffentlichen Platz oder auch an einem gemeinsamen Tisch in einer Gaststätte.

Es gibt aber Ausnahmen: Leben alle Beteiligten in maximal zwei Haushalten, müssen sie die Grenze von fünf Personen nicht einhalten. Für private Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagspartys galt bislang ebenfalls eine Ausnahme - diese ist nun aufgehoben. Auch bei solchen Festen gilt nun die Beschränkung auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände.

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Wie lange gelten alle diese Regeln, und werden Verstöße dagegen bestraft?

Die neuen vom Freistaat angeordneten Regeln für München gelten, solange der Inzidenzwert bei mehr als 100 liegt; sollte er unter diese Grenze sinken, dann noch einmal für weitere fünf Tage. Die allgemeine Verordnung des Freistaats ist formal bis zum 8. November gültig.

Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld. Die Summe ist abhängig davon, welche Regel missachtet worden ist. Der bayerische Bußgeld-Katalog listet insgesamt 23 unterschiedliche Verstöße auf: Wer gegen die Kontaktbeschränkung verstößt, muss demnach 150 Euro zahlen. Wer keine Maske trägt, sogar 250 Euro. Härtere Strafen gibt es, wenn jemand wissentlich gegen Quarantäne-Auflagen verstößt und damit in Kauf nimmt, andere Menschen mit Sars-CoV-2 anzustecken. Dann drohen auch strafrechtliche Konsequenzen - allerdings unabhängig von den neu aufgestellten Regeln.

Wie werden die neuen Einschränkungen begründet?

Die Stadt verweist auf die Sieben-Tage-Inzidenz von München, die seit Montag, 12. Oktober, über dem kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche liegt. Seit dem 25. Oktober liegt der Wert sogar bei mehr als 100. Die jeweils aktuellen Werte finden Sie in dieser Übersicht.

Speziell auf eine Maskenpflicht, auf Beschränkungen für private Feiern sowie auf Ausschank- und Konsumverbote für Alkohol hatte die Stadt bereits Ende September gesetzt, als der Inzidenzwert zum ersten Mal seit dem Frühjahr über die Schwelle von 50 gestiegen war. Sie begründete diesen Schritt damit, dass sich vor allem jüngere Menschen mit dem Coronavirus infiziert hätten, und zwar nicht zuletzt beim Feiern im öffentlichen Raum. Deshalb sollten größere Menschenansammlungen vermieden werden. In anderen deutschen Städten verbreitet sich das Coronavirus ebenfalls häufig bei privaten Feiern. Ende September haben sich daher auch die Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Regeln wie in München verständigt, sollten die Infektionszahlen steigen.

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