Die große Lockerung oder die große Einschränkung? Es ist eigentlich nur eine kleine Anpassung, die das Kabinett am Montag in der Corona-Verordnung vorgenommen hat. Doch sie hat es in sich: In allen Bereichen, in denen bisher die 3-G-Regel gilt (Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete), können Veranstalter und Betreiber freiwillig auf 2 G oder 3 G plus umschwenken - also nur Geimpfte und Genesene einlassen oder Gäste mit PCR- anstelle eines Schnelltests (wie bereits in Diskotheken). Im Gegenzug würden Maskenpflicht, Abstandsregel, Kapazitätsgrenzen sowie Alkohol- und Tanzverbote wegfallen. Jugendliche, die in den Schulen "engmaschig" getestet werden, sind davon ausgenommen. Damit erhöht die Staatsregierung den Druck auf Nicht-Geimpfte; zumal von 11. Oktober an Schnelltests nicht mehr kostenlos sind, ein PCR-Test kostet 50 Euro und mehr.
Neue Corona-Verordnung:Das große 2-3-G-plus-Durcheinander
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Veranstalter dürfen unter Umständen auf Corona-Regeln verzichten, wenn sie bestimmte Zugangsbeschränkungen einhalten. Doch das wirft zahlreiche Fragen auf.
Von Nina Böckmann, Andreas Glas, Matthias Köpf und Johann Osel, München
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