Neue Corona-Verordnung:Das große 2-3-G-plus-Durcheinander

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Getränke im Gasthaus haben einen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, beim Essen sind seit der Pandemie nur sieben Prozent fällig. (Foto: Angelika Warmuth/dpa)

Veranstalter dürfen unter Umständen auf Corona-Regeln verzichten, wenn sie bestimmte Zugangsbeschränkungen einhalten. Doch das wirft zahlreiche Fragen auf.

Von Nina Böckmann, Andreas Glas, Matthias Köpf und Johann Osel, München

Die große Lockerung oder die große Einschränkung? Es ist eigentlich nur eine kleine Anpassung, die das Kabinett am Montag in der Corona-Verordnung vorgenommen hat. Doch sie hat es in sich: In allen Bereichen, in denen bisher die 3-G-Regel gilt (Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete), können Veranstalter und Betreiber freiwillig auf 2 G oder 3 G plus umschwenken - also nur Geimpfte und Genesene einlassen oder Gäste mit PCR- anstelle eines Schnelltests (wie bereits in Diskotheken). Im Gegenzug würden Maskenpflicht, Abstandsregel, Kapazitätsgrenzen sowie Alkohol- und Tanzverbote wegfallen. Jugendliche, die in den Schulen "engmaschig" getestet werden, sind davon ausgenommen. Damit erhöht die Staatsregierung den Druck auf Nicht-Geimpfte; zumal von 11. Oktober an Schnelltests nicht mehr kostenlos sind, ein PCR-Test kostet 50 Euro und mehr.

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