Anzeige

Rechte und Pflichten von Fahrradfahrern: So radelt es sich sicher

Wer einige Regeln beachtet, radelt sicher in die neue Saison. Foto: Antranias/Pixabay

Mobile Faszination April 2024

Rechte und Pflichten von Fahrradfahrern: So radelt es sich sicher

Was erlaubt ist, und was nicht, erklärt Verkehrsrechts-Experte Jan Kemperdiek.

Radfahrer haben im Straßenverkehr nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Zum Start der Zweirad-Saison erklärt Verkehrsrechts-Experte Jan Kemperdiek, was erlaubt ist - und was nicht. Wenn Radler die Fahrbahn benutzen, sollten sie in der Regel möglichst weit rechts fahren, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern und sich selbst nicht zu gefährden. Wenn es aber sicherer ist, die ganze Fahrspur zu beanspruchen, etwa um genügend Abstand zum rechten Fahrbahnrand oder zu parkenden Fahrzeugen zu halten, dann ist das erlaubt. Außerdem dürfen andere Verkehrsteilnehmer sowohl rechts als auch links überholt werden. Dabei unbedingt auf ausreichenden Seitenabstand achten und die Fahrtrichtung des Wechsels rechtzeitig signalisieren. Als Fahrradfahrer darf man an wartenden Fahrzeugen vor Ampeln oder im Stau vorsichtig rechts vorbeifahren. Aber nur, wenn dabei niemand gefährdet oder behindert wird. „Auf Fahrradstraßen und in sogenannten Fahrradzonen haben Fahrräder grundsätzlich Vorfahrt“, so ARAG-Experte Kemperdiek. „Andere Fahrzeuge sind hier nur zu Gast. Das gilt auch auf Radwegen.“ Aber Achtung: Fußgängerzonen dürfen laut des Fachanwalts für Verkehrsrecht nur dann befahren werden, wenn die Nutzung für Fahrräder explizit freigegeben ist. 

Und hier noch einige weitere Regeln, die besonders für Radfahrer gelten. Zunächst ist darauf zu achten, dass das Fahrrad mit ausreichender Beleuchtung ausgestattet ist. Während der Dämmerung und bei Dunkelheit sind Lichter vorne und hinten sowie Reflektoren gesetzlich vorgeschrieben. Der Konsum von Alkohol oder Drogen vor oder während des Radfahrens ist genau wie beim Autofahren verboten. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit liegt allerdings auf dem Fahrrad bei 1,6 Promille. Doch schon ab 0,5 Promille liegt laut Jan Kemperdiek eine Ordnungswidrigkeit vor. Eine generelle Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt es in Deutschland nach wie vor nicht. Ein Helm kann aber im Falle eines Unfalls erheblich dazu beitragen, schwere Kopfverletzungen zu verhindern. Besonders aufmerksam sollte man als Fahrradfahrer gegenüber Fußgängern sein, speziell bei Kindern und älteren Menschen. Sicher ist sicher - deshalb runter mit dem Tempo und genügend Abstand beim Vorbeifahren. Das Fahren auf dem Gehweg ist für erwachsene Fahrradfahrer übrigens verboten. Wenn also Radwege oder spezielle Fahrradspuren vorhanden sind, müssen diese auch benutzt werden.

hu

Er­schie­nen im Ta­ges­spie­gel am 22.04.2024

Das könnte Sie auch interessieren