Extremismusverdacht:Verfassungsschutz beobachtet jetzt die gesamte AfD in Bayern

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Stephan Protschka beim Politischen Frühschoppen im Schlossgarten auf dem Volksfest Gillamoos (Foto: Nicolas Armer/dpa)

Die Behörde will aufklären, inwieweit "Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen". Erlaubt ist nun etwa auch das Abhören von Telefonen oder der Einsatz von V-Leuten.

Von Andreas Glas und Johann Osel

Das Landesamt für Verfassungsschutz stellt die bayerische AfD als Gesamtpartei unter Beobachtung. Dies bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums am Dienstagabend der Süddeutschen Zeitung. Demnach wurde die Beobachtung bereits aufgenommen. "Das dient der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen", heißt es aus dem Ministerium. Zuerst hatte der Münchner Merkur darüber berichtet.

An diesem Donnerstag wird Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Halbjahresinformationen des Landesamts vorstellen. Dabei sollte es laut Ankündigung im Schwerpunkt um den "Nährboden für Extremisten" gehen, den die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine mitsamt seinen geopolitischen Auswirkungen darstellten. Die Aufmerksamkeit dürfte sich nun indes auf die AfD richten, deren Landeschef Stephan Protschka betont gelassen reagiert. Er nennt die Entscheidung "politisch motiviert". Die CSU versuche, "einen politischen Gegner, wie die AfD einer ist, mundtot zu machen". Er habe mit der Beobachtung gerechnet und "sehe dem Ganzen sehr entspannt entgegen. Das wird uns weder beim Wahlkampf aufhalten noch in der politischen Arbeit", sagte Protschka auf SZ-Nachfrage.

Bisher werden in Bayern lediglich Einzelpersonen sowie die völkische AfD-Gruppe "Flügel" und der Nachwuchs Junge Alternative (JA) beobachtet. Laut Verfassungsschutz sei zuvorderst der im Flügel "vertretene ethnisch homogene Volksbegriff" problematisch, er stehe "im Widerspruch zu zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung". Der Flügel gilt deutschlandweit formal als aufgelöst, zuletzt wollten oder konnten die Sicherheitsbehörden im Freistaat das genaue Personenpotenzial der Strömung auch nicht mehr beziffern.

Die Mitglieder der Landtagsfraktion bleiben unbehelligt

Ein offizielles Beobachtungsobjekt, wie nun beim gesamten Landesverband mit seinen mehr als 4000 Mitgliedern, bedeutet: Der Verfassungsschutz wertet fortan nicht mehr nur öffentliche Informationen aus, sondern kann bei Bedarf auch nachrichtendienstliche Mittel anwenden, wie Telefone abhören, verdeckt Auskünfte beschaffen oder V-Leute einsetzen.

Die Beobachtung ist noch keine feste Kategorisierung als verfassungsfeindliche Partei - aber sozusagen der Auftakt, um Belege dafür zu sichern und zu versuchen, diese These verlässlich zu verifizieren. Zuletzt hatten einige Bundesländer bereits mitgeteilt, die jeweiligen Landesverbände der AfD zum Beobachtungsobjekt zu machen, im Sommer etwa Baden-Württemberg. Es lägen "tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht begründen, dass die AfD eine rechtsextremistische Bestrebung ist, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet", hieß es.

Hintergrund der Entscheidung des Landesamtes in Stuttgart war die später gerichtlich bestätigte Erhebung der Gesamtpartei der AfD zum Beobachtungsobjekt durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im März 2021. Landesverbände könnten "nicht isoliert vom Bundesverband der Partei betrachtet werden", erklärte das Landesamt in Baden-Württemberg. Daran dürfte sich nun auch Bayern orientieren. Außerdem dürfte es um den Einfluss der ostdeutschen, radikaleren AfD-Verbände auf die Strukturen und Abläufe der Partei im Freistaat gehen.

Ausgenommen von der Beobachtung in Bayern sind laut Innenministerium die Mitglieder der Landtagsfraktion. "Denn die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Anforderungen an die Beobachtung von Abgeordneten sind bislang nicht erfüllt", heißt es. Für die Beobachtung von Abgeordneten gelten hohe Hürden, 2013 wurden in einer Grundsatzentscheidung in Karlsruhe "Voraussetzungen und Grenzen" konkretisiert. Wenn ein Parlamentarier sein Mandat "zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft", rechtfertige das die Maßnahme, gaben die Richter vor. Generell müsse aber trotzdem die Verhältnismäßigkeit mit Blick auf das freie Mandat einzeln geprüft werden.

AfD-Kreise sorgen sich, dass die Beobachtung zu einem Mitgliederschwund führen könnte

In dieser Logik hatte das Landesamt zum Jahresbeginn 2019 die Beobachtung von drei Mitgliedern der bayerischen AfD-Fraktion eingestellt; sie standen noch im vorherigen Wahlkampf und beim Einzug ins Maximilianeum im Fokus der Behörde. Auch bei der internen Prüfung hierfür hatte man sich damals am Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013 orientiert.

Seit ihrer Gründung 2018 ist die AfD-Fraktion im Landtag durch Austritte geschrumpft, von 22 auf 17 Abgeordnete - zuletzt verabschiedete sich Fraktionschef Christian Klingen, damals wurde in der Partei gemunkelt, als Beamter habe er Angst vor einer drohenden Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Er selbst sprach von "gewissen Tendenzen", die er nicht mehr mittragen könne. In bayerischen AfD-Kreisen geht schon länger die Sorge um, dass eine Beobachtung zu einem Schwund bei Mitgliedern führen könnte, die Beamte sind oder im öffentlichen Dienst arbeiten.

Mitglieder beobachteter Gruppen und Parteien werden im Freistaat in das "Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen" aufgenommen. Dieser umfangreiche Katalog mit Vereinigungen jeglicher Couleur, national wie international, wird zum Beispiel Anwärtern bei der Verbeamtung vorgelegt. Es obliegt dann den Personalbehörden, insbesondere bei Einstellungen zu entscheiden, ob im konkreten Fall die Nähe zu einer Gruppierung Zweifel an der Verfassungstreue begründet.

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