Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Beobachtung von drei Mitgliedern der bayerischen AfD-Fraktion zum Jahresbeginn eingestellt. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat sich die Behörde nach interner Prüfung am Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013 orientiert, das für die Beobachtung von Mandatsträgern Hürden setzt. Nach der Landtagswahl war bekannt geworden, dass sich unter der niedrigen zweistelligen Zahl von AfD-Leuten im Freistaat, für die sich der Geheimdienst interessiert, drei Abgeordnete befinden: Uli Henkel aus München, Ralf Stadler aus Passau und Andreas Winhart aus dem Kreis Rosenheim.
Für die Beobachtung von Abgeordneten gelten laut Karlsruhe besondere Maßstäbe, da die "freie, parlamentarische Arbeit" Schaden nehmen könnte. Wenn ein Mandat "zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" missbraucht werde, rechtfertige das zwar weiterhin die Maßnahme; es gelte aber, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Das hat das Landesamt nun getan. Der Fall des Ex-AfD-Landeschefs Petr Bystron, der wegen einer Nähe zur als rechtsextrem eingestuften "Identitären Bewegung" beobachtet wurde, ist vergleichbar. Mit dessen Einzug in den Bundestag entfiel die Beobachtung. Das ist, wie im aktuellen Fall, nicht als inhaltliche Neubewertung zu deuten, vielmehr als formaler Akt.
Stadler wurden vom Verfassungsschutz Sympathien für einschlägige Neonazis zur Last gelegt, bei Winhart ging es um derbe Sätze über Migranten und Krankheiten ("wenn mich in der Nachbarschaft ein Neger anküsst oder anhustet"). Bei Henkel war es vor allem ein Video, in dem er Afrikaner recht pauschal Drogendealer nannte und "enthemmt, wenn es um die Ausübung körperlicher Gewalt geht" - laut Landesamt Aussagen, die "zum Hass motivieren". Interessant war, dass nur Stadler, nicht aber Winhart und Henkel dem völkischen "Flügel" der AfD zuzuordnen sind.
In der Folge war Henkels Kandidatur als Vize-Präsident des Landtags gescheitert. Er sprach von einer "Instrumentalisierung" des Amtes durch die CSU, "um einen politischen Mitbewerber kalt zu stellen". Am Mittwoch sagte er der SZ, die Aufhebung sei nicht nur eine gute Nachricht, da dieser Hintergrund jetzt nicht aufgedeckt würde. Ihm bleibe "womöglich ein Stigma bis zum Lebensende".