Vor gut zehn Wochen haben Bayerns Verwaltungsjuristen ein rabulistisches Meisterwerk abgeliefert, nachdem unter anderem der Bund für Geistesfreiheit gegen Markus Söders "Kreuzerlass" geklagt hatte. Sie attestierten, was ohnehin schwer zu widerlegen sein dürfte: dass nämlich durch den Söder-Erlass das "objektiv-rechtliche Neutralitätsgebot des Staates" nicht gewahrt werde.
Undurchsichtige Regel:Kreuz oder nicht Kreuz
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Für den Eingangsbereich der Gerichte hat die Staatsregierung per Erlass ein Kreuz angeordnet. In Bayerns Gerichtssälen aber wird das höchst unterschiedlich gehandhabt. Wie das zu erklären ist? Zehn Wochen braucht das Justizministerium für eine Antwort.
Von Olaf Przybilla
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